Erfurt (KNA) Die Stadt Erfurt hat das von der Thüringer AfD mitbeantragte Bürgerbegehren gegen einen geplanten Moscheebau abgelehnt. Das bestätigte die Pressesprecherin der Stadt am Montag in Erfurt. Zur Begründung hieß es, der Antrag verstoße gegen das Bauplanungsrecht. Das angestrebte Bürgerbegehren verfolge gesetzeswidrige Ziele. “Ein Bebauungsplan, der ohne städtebauliches Konzept der bloßen Verhinderung eines Vorhabens dient, ist unzulässig und gesetzwidrig”, argumentierte die Stadt. Der Antrag sah vor, durch eine Änderung des Bebauungsplans zu erreichen, “dass Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke nicht errichtet werden dürfen”. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Stefan Möller, und die religionspolitische Fraktionssprecherin Corinna Herold hatten am 27. Juni bei der Stadt den entsprechenden Bürgerentscheid dafür beantragt. Möller bezeichnete die nun erfolgte Ablehnung als “Behinderung direkter Demokratie in Erfurt”. Gegen die Ablehnung kann beim Verwaltungsgericht in Weimar eine Klage eingereicht werden. Die AfD-Fraktion kündigte an, sie werde das “Ziel der Verhinderung des Moscheeneubaus” weiter verfolgen und “die hierfür erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte einleiten”. Für das Moscheeprojekt hat die Ahmadiyya-Gemeinde bei der Stadt Erfurt bereits einen Bauvorantrag gestellt. Sie plant ein Gebäude mit Kuppel und Zierminarett. Es wäre der erste Moschee-Neubau in Thüringen und – mit Ausnahme von Berlin – nach Leipzig und Chemnitz das dritte derartige Projekt in einem der ostdeutschen Bundesländer. Die Kirchen und alle im Thüringer Landtag vertretenen Parteien außer der AfD begrüßen das Vorhaben grundsätzlich.
(KNA – qkrmp-89-00129)