Frühere Ditib-Imame scheitern mit Klage auf Weiterbeschäftigung

Köln (KNA) Zwei Imame haben sich mit ihrer Klage auf Weiterbeschäftigung in Ditib-Moscheen nicht durchsetzen können. Zwischen dem deutsch-türkischen Moscheeverband und den beiden Geistlichen habe kein Arbeitsverhältnis bestanden, entschied das Kölner Arbeitsgericht am Freitag in Köln.

Die Imame waren vom türkischen Generalkonsulat beauftragt und bezahlt worden. Am 15. August 2016 und damit einen Monat nach dem Putschversuch in der Türkei wurden sie durch Ministererlass der türkischen Religionsbehörde Diyanet ihrer Ämter enthoben. Ihnen wird offenbar eine Nähe zur Gülen-Bewegung unterstellt, die der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan für den Putschversuch verantwortlich macht (Az. Ca 7863/16 und 1 Ca 7864/16). Laut Gericht bestand zwischen der Ditib und den früher in Südbaden tätigen Geistlichen weder ein mündlicher noch ein schriftlichen Arbeitsvertrag.

Auch anders habe sich ein Arbeitsverhältnis nicht nachweisen lassen; bei den von den Klägern vorgelegten E-Mails handele es sich nicht um persönlich adressierte konkrete Arbeitsanweisungen, sondern nur um allgemeine Handlungsempfehlungen, die teils gar nicht von der Ditib stammten. Einziger “Schnittpunkt” zwischen den Klägern und der Ditib war nach Ansicht der Kammer der Umstand, dass der Moscheeverband Eigentümer der Moscheen in Zell und Rheinfelden ist, in denen die Religionsgelehrten ihren Dienst verrichtet hatten. Dies rechtfertige aber kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.

Damit folgte das Arbeitsgericht der Argumentation der Ditib. Die Entscheidung hatte sich schon bei der Verhandlung vor zwei Wochen angedeutet. Der Vorsitzende Richter Christian Ehrich wies damals darauf hin, dass sich die Imame als Beamte der türkischen Religionsbehörde Diyanet eigentlich in ihrem Heimatland gegen ihre Entlassung wehren müssten. Nach Angaben des Anwalts der Imame beziehen die beiden Geistlichen seit September kein Gehalt mehr. Aus Angst, wie andere Imame bei Rückkehr in die Türkei verhaftet zu werden, hätten sie in Deutschland Asyl beantragt. Ditib-Anwalt Mehmet Günet betonte, den beiden Geistlichen sei von der türkischen Religionsbehörde nicht gekündigt worden; sie seien nur in ihr Heimatland zurückgerufen worden.

Die Ditib ist mit rund 900 Gemeinden der größte islamische Einzelverband in Deutschland. Der Verband steht seit Wochen wegen seiner Nähe zur türkischen Regierung in der Kritik.

(KNA – rkokr-89-00045)