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Überprüfung von religiösen Betreuern Gefangener beschlossen

14. Juni 2018
Ditib, Seelsorge

Mainz (KNA) In Rheinland-Pfalz soll es künftig eine generelle Sicherheitsüberprüfung von Personen geben, die Gefangene in Justizvollzugsanstalten religiös betreuen. Eine entsprechende Änderung des Justizvollzugsgesetzes hat das Kabinett am Dienstag in Mainz beschlossen.

“Zunehmenden Radikalisierungstendenzen und der daraus resultierenden Bedrohungslage soll damit frühzeitig entgegengewirkt werden”, erklärte Justizminister Herbert Mertin (FDP). Anlass ist die Kritik am Einsatz von Imamen des umstrittenen deutsch-türkischen Islamverbandes Ditib.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Henter, erklärte, die Landesregierung folge einer Forderung seiner Fraktion. Bislang habe das Justizministerium “nicht überprüft, wer als muslimischer Seelsorger in den Gefängnissen des Landes arbeitet”. Die Imame seien ausschließlich vom türkischen Generalkonsulat bestimmt worden. “Es war davon auszugehen, dass sie zur umstrittenen Ditib gehörten und vom türkischen Staat bezahlt wurden”, so Henter.

Früheren Angaben zufolge sollen Seelsorger von der Überprüfung ausgenommen sein, die in Deutschland ausgebildet wurden oder schon seit fünf Jahren in der Europäischen Union leben. Das trifft in der Regel auf die katholischen und evangelischen Geistlichen zu. Der Gesetzesentwurf soll im Landtag in einer der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause behandelt werden, hieß es.

(KNA – skqlm-89-00203)

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