Hamburg (KNA) Ein Rechtsstreit um das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz zwischen einem Hamburger Kita-Träger und einer Erzieherin ist offenbar beigelegt. Die freigestellte Erzieherin dürfe wieder arbeiten und dabei ihr Kopftuch tragen, bestätigte der Träger Wabe e.V. am Montag au
Erfurt (KNA) Die Frage, ob private Unternehmen ihren Angestellten das Tragen großflächiger religiöser Symbole grundsätzlich untersagen können, bleibt weiter offen.