Das Bundesarbeitsgericht sieht keine Gründe, Sicherheitspersonal an Flughäfen ein Kopftuch zu verbieten. Für die Mitarbeiterinnen gelte kein Neutralitätsgebot. Erfurt (KNA) Das Bundesarbeitsgericht sieht keinen Grund für ein Kopftuch-Verbot für Mitarbeiterinnen der Sicherheitskontroll