Richter pochen aber auf Gleichberechtigung der Religionen Der Europäische Gerichtshof erlaubt erneut ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz. Allerdings setzt er den Arbeitgebern hohe Hürden – und legt Wert auf die Gleichberechtigung des Islam mit anderen Religionen. Von Christoph Sc
Luxemburg (KNA) EU-Staaten dürfen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei rituellen Schlachtungen eine Betäubung der Tiere vorschreiben. Zwar schränke eine solche Vorschrift die Ausübung der Religionsfreiheit ein. Mit Verweis auf den Tierschutz sei dies aber v