Trotz religiöser Gründe: Eine Muslimin darf ihr Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW. Dennoch muss die Bezirksregierung ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung erneut prüfen. Münster (KNA) Die Vollverschleierung aus religiösen Gründen beim Aut
Augsburg (KNA) In einer Umfrage für die “Augsburger Allgemeine” (Dienstag) haben 48,9 Prozent der Befragten angegeben, sie hätten kein Problem mit einem muslimischen Bürgermeister.