Münster (KNA) Der Muezzin an einer Moschee in Oer-Erkenschwick darf nach einem Gerichtsentscheid freitags weiter öffentlich zum Gebet rufen. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) wies am Mittwoch die Klage eines Ehepaars ab und hob damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkir