Luxemburg (KNA) EU-Staaten dürfen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei rituellen Schlachtungen eine Betäubung der Tiere vorschreiben. Zwar schränke eine solche Vorschrift die Ausübung der Religionsfreiheit ein. Mit Verweis auf den Tierschutz sei dies aber v