Düsseldorf (KNA) Im Streit um ein Kopftuchverbot für Richterinnen hat der Deutsche Richterbund das Gebot staatlicher Neutralität im Gerichtssaal betont. “Die stets gleiche, neutral gehaltene Klei-dung von Richterinnen und Richtern soll allen Prozessbeteiligten schon äußerlich signalisieren, dass das Gericht objektiv, unvoreingenommen und nur nach dem Gesetz über ihren Rechtsstreit ent-scheidet”, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, der in Düsseldorf erscheinenden “Rheinischen Post” (Dienstag).
Letztlich könne nur der Gesetzgeber klären, ob und wie er die Bekleidung von Richtern und Staats-anwälten regeln wolle. Dabei gehe es um die Abwägung zwischen persönlicher Religionsfreiheit und richterlicher Neutralitätspflicht, sagte Rebehn. “Ein Gesetz mit Bekleidungsvorschriften darf sich aber nicht nur auf das Kopftuch beschränken, sondern hat auch andere religiöse Bekleidung oder Symbo-le einzubeziehen.”
(KNA – qksks-89-00065)