Wieder Bombenanschlag im muslimischen Süden Thailands

Bangkok (KNA) Bei der Explosion zweier Bomben im mehrheitlich muslimischen Süden von Thailand sind am Dienstag mindestens 37 Menschen verletzt worden.

Die erste Bombe detonierte im Restaurant eines Supermarkts in der Stadt Pattani, berichteten thailändische Medien. Als die Menschen nach der Explosion panikartig ins Freie flohen, ging vor dem Supermarkt eine zweite Bombe hoch, die offenbar in einer Plastiktüte auf der Ladefläche eines Kleintransporters versteckt war. Im Internet veröffentlichte Fotos vom Tatort zeigen Bilder der Verwüstung. Hinweise auf die möglichen Täter wurden bis zum frühen Abend (Ortszeit) noch nicht veröffentlicht.

Ort und Zeitpunkt des Anschlags lassen jedoch vermuten, dass islamische Separatisten die Drahtzieher des Bombenattentats sein könnten. Der Anschlag ereignete sich vor mehreren wichtigen buddhistischen Feiertagen in dieser Woche. In Thailand weckt der Anschlag die Erinnerung an die gleichzeitigen Bomben- und Brandanschläge an sechs verschiedenen Orten im Süden Thailands im August 2016. Darunter waren auch die Königsstadt Hua Hin sowie die Touristenzentren Phuket und Krabi.

Vor über zwölf Jahren begannen islamische Separatisten in Süd-Thailand den bewaffneten Kampf. Manche fordern Autonomie in dem mehrheitlich buddhistischen Land. Andere propagieren die Wiedererrichtung eines unabhängigen Sultanat Pattani. Seit Jahrhunderten leben an der Grenze zu Malaysia Muslime, die ethnisch zu den Malaien gehören. 1909 überließ die britische Kolonialmacht im heutigen Malaysia das damalige islamische Sultanat Pattani durch einen Vertrag dem Königreich Siam. Die Muslime fühlen sich seitdem von der buddhistischen Mehrheit Thailands diskriminiert und unterdrückt.

Sowohl die demokratisch gewählten Regierungen als auch die beiden Militärregime der vergangenen Jahre sind mit Friedensinitiativen im Süden gescheitert. Kritiker werfen Bangkok vor, anstelle eines ernsthaften politischen Dialogs mit den Muslimen zu sehr auf eine militärische Lösung des Konflikts zu setzen.

(KNA – rkpkt-89-00116)