Debatte um Asyl und Abschiebungen nach Afghanistan geht weiter

Bonn (KNA) Die Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan, die Überwachung Minderjähriger und Mängel bei den Asylverfahren ist auch am Wochenende weitergegangen.

Vertreter von CSU und SPD sprachen sich trotz jüngster Terroranschläge in Kabul gegen einen allgemeinen Abschiebestopp für Afghanen aus. Die Bundesregierung hatte die Abschiebungen nach Afghanistan zuletzt bis auf weiteres weitgehend ausgesetzt – ausgenommen sind nur Straftäter und sogenannte Gefährder. In einer Umfrage für die “Welt” lehnte mehr als die Hälfte der Befragten diese Aussetzung ab. 56 Prozent waren demnach für eine Fortsetzung der Abschiebungen, 40 Prozent für einen Stopp.

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius, der im Team von Kanzlerkandidat Martin Schulz (beide SPD) für innere Sicherheit zuständig ist, warnte vor einer “Initialzündung” für Schleuser und Schlepper, wenn Deutschland die Abschiebungen ganz aussetzen würde. “Dieses Signal dürfen wir nicht setzen”, sagte er den Zeitungen des “RedaktionsNetzwerk Deutschland”. Es müsse jeweils konkret im Einzelfall entschieden werden. In der “Passauer Neuen Presse” sprachen sich CSU-Politiker gegen einen vollständigen Abschiebestopp aus, wie ihn Menschenrechtler, Grüne, Linke und Teile der SPD fordern. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer, sprach von einer “Einladung für alle Schlepper und Schleuser”.

Allerdings sei es richtig, nach dem Anschlag eine Neubewertung der Sicherheitslage vorzunehmen und bis dahin auf Abschiebungen zu verzichten. Für Straftäter und Gefährder dürfe dies aber nicht gelten. Aus Sicht des Justiziars der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), hat sich die allgemeine Sicherheitslage im Land nicht geändert: “Es gibt weiterhin inländische Fluchtalternativen, sichere Provinzen so groß wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zusammen.” Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) plädierte unterdessen in den Zeitungen der FunkeMediengruppe dafür, dass der Verfassungsschutz auch Minderjährige beobachten darf, wenn sie sich im islamistischen Umfeld bewegen.

Da auch Minderjährige schon schwere Gewalttaten verübt hätten, müsse die Altersgrenze für solche Überwachungen fallen. In Bayern gebe es eine entsprechende Regelung: Der Verfassungsschutz beobachte zwar normalerweise keine Kinder. Aber “wenn es einen konkreten Hinweis gibt, dass im Umfeld einer islamistischen Gruppe ein Zwölfjähriger unterwegs ist, müssen wir den auch beobachten können”.

Die “Nürnberger Nachrichten” schrieben unter Berufung auf einen internen Bericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass rund 15 Prozent der etwa 3.000 neuen Asyl-Entscheider, die seit August 2015 in der Behörde angefangen haben, nicht ausreichend qualifiziert seien. Noch schlechter sehe es bei den Mitarbeitern des Asylverfahrenssekretariats aus, die unter anderem Anträge annehmen, Dokumente prüfen und Antragsteller erkennungsdienstlich behandeln. In diesem Bereich haben laut Bericht 80 Prozent der Beschäftigten nicht an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen.

(KNA – rkqko-89-00045)