Berlin (KNA) Der Zentralrat der Juden und der Liberal-Islamische Bund äußern sich positiv zur Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare.
“Das politische Signal der Ehe für alle könnte auch zu einer höheren Toleranz für Homosexuelle beitragen, die bislang noch nicht in allen Teilen der Gesellschaft gegeben ist”, sagte Zentralrats-Präsident Josef Schuster am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Der Rektor des Abraham Geiger Kollegs in Potsdam, Walter Homolka, nannte das Votum des Bundestags zugunsten der “Ehe für alle” aus jüdischer Perspektive einen kleinen Schritt. Gleichgeschlechtliche Sexualität werde im liberalen Judentum seit 1997 und im konservativen Judentum seit 2014 anerkannt, so der Rabbiner bei der Jahrestagung des Internationalen Rates der Christen und Juden (ICCJ) in Bonn.
Der Liberal-Islamische Bund nannte die Entscheidung vom Freitag “ein starkes Signal für alle Minderheiten in diesem Land”. Der Verband trete dafür ein, dass homosexuelle Muslime “vor Gott” heiraten könnten. Dieses Ansinnen voranzubringen, sei nun “eine Herausforderung für die islamische Theologie in Deutschland und für die Gemeinden”. Unterdessen ging die Debatte über die Verfassungsmäßigkeit der vom Bundestag verabschiedeten Regelung weiter. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) sagte der “Bild am Sonntag”, er habe gegen das Gesetz gestimmt. “Ein Grund dafür ist, dass wir aus meiner Sicht als Jurist dafür eine Verfassungsänderung gebraucht hätten.”
Der Vizepräsident des Bundestags, Johannes Singhammer, riet der bayerischen Staatsregierung zum Gang nach Karlsruhe. Es gehe darum, Rechtsklarheit zu schaffen, sagte der CSU-Politiker der “Welt” (Montag). Auch unter Staatsrechtlern ist umstritten, ob das Gesetz ohne eine Verfassungsänderung in Kraft treten kann. Als frühestmöglicher Termin dafür gilt der 1. November. Eine Möglichkeit, Karlsruhe zu einer Prüfung des Gesetzes zu veranlassen, bestünde in einer sogenannten Normenkontrollklage. Eine “Abstrakte Normenkontrollklage” können die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Bundestagabgeordneten einreichen. Prinzipiell denkbar wäre auch, dass ein einzelner Bürger gegen die “Ehe für alle” vor ein Fachgericht zieht.
Dieses Gericht könnte Karlsruhe bitten, über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu entscheiden – dies wäre eine sogenannte Konkrete Normenkontrollklage. Ein einzelner Bürger müsste allerdings begründen, warum er sich von dem Gesetz unmittelbar betroffen sieht.
(KNA – rkrkn-89-00153)