Frankfurt (KNA) Pro Asyl hat nach der rechtswidrigen Ausweisung eines Flüchtlings Konsequenzen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefordert.
“Es muss mit hundertprozentiger Sicherheit beim Bundesamt gewährleistet sein, dass Abschiebungen nur in Gang gesetzt werden, wenn feststeht, ob die zugrunde liegenden Gerichtsentscheidungen rechtskräftig geworden sind oder nicht”, so die Menschenrechtsorganisation am Donnerstag in Frankfurt. Nach Angaben von Pro Asyl ist der afghanische Flüchtling Hasmatulla F. am Donnerstagmittag nach Deutschland zurückgekehrt, wo sein Asylantrag weiter bearbeitet werden soll.
F. wurde am 14. September von Tübingen aus an Bulgarien überstellt, obwohl dagegen ein Eilantrag am Verwaltungsgericht Sigmaringen anhängig war. In Bulgarien wurde F. laut Pro Asyl unter Schlägen dazu gezwungen, sich mit einer “freiwilligen Ausreise” nach Afghanistan einverstanden zu erklären. Am 22. September ordneten die Sigmaringer Richter an, dass das BAMF den Asylbewerber zurückholen muss.
Am 3. Oktober wurde dieser jedoch in die Heimat geflogen, wo er nach eigenen Angaben von Verfolgung durch die Taliban bedroht ist. Das Asylverfahren soll nun in deutscher Zuständigkeit weitergeführt werden. Deutschland wurde nach Angaben des BAMF für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, da F. mit einem Visum der deutschen Botschaft in Islamabad eingereist sei. “Der Antragsteller wird zeitnah einen Anhörungstermin erhalten, in dem er seine verfolgungsrelevanten Gründe darlegen kann”, so das BAMF.
(KNA – rlmlo-89-00084)