Luxemburg (KNA) Ehescheidungen nach Scharia-Recht haben in der EU keine Gültigkeit.
Das entschied am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die entsprechende EUVerordnung erkenne nur Scheidungen an, die von einem staatlichen Gericht oder einer öffentlichen Behörde ausgesprochen werden. Scheidungen nach dem islamischen Recht wertete der EuGH dagegen als Privatentscheidungen.
Im konkreten Fall hatte sich ein Syrer mit deutschem Pass von seiner ebenfalls deutsch-syrischen Ehefrau scheiden lassen, indem sein Bevollmächtigter 2013 vor einem Scharia-Gericht in Syrien die religiöse Scheidungsformel ausgesprochen hatte. Das Paar lebte zu dieser Zeit bereits in Deutschland. Die Frau klagte gegen diese Form der Scheidung, verlor aber den Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Dieses Urteil hob der EuGH nun auf und gab der Deutsch-Syrerin Recht.
(KNA – rlmmk-89-00056)