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NRW prüft Ditib weiterhin auf Religionsgemeinschaft

17. Januar 2019
Ditib, NRW

Düsseldorf (KNA) Die nordrhein-westfälische Landesregierung prüft weiterhin, ob es sich beim umstrittenen Moscheeverband Ditib um eine Religionsgemeinschaft handelt. Derzeit werde dazu im Auftrag der Regierung ein “religionssoziologisches Gutachten” erstellt, erklärte eine Sprecherin der Staatskanzlei am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Mit dem Gutachten werde überprüft, ob die Ditib “die tatsächlichen Voraussetzungen” für eine Religionsgemeinschaft erfülle. Bisher liege in dieser Sache lediglich ein Rechtsgutachten vor. Dieses beschreibe die rechtlichen Kriterien, die für eine Religionsgemeinschaft und deren Anspruch auf schulischen Religionsunterricht von Bedeutung seien.

In der Vergangenheit zweifelten die Sicherheitsbehörden und der Landtag an, ob es sich bei dem aus der Türkei gesteuerten und finanzierten Moscheeverband tatsächlich um eine Religionsgemeinschaft handele. Nach Spionagevorwürfen und Propaganda lässt die Landesregierung ihre Zusammenarbeit mit der Ditib seit zwei Jahren ruhen. Nachdem Anfang dieses Jahres in der Kölner Zentralmoschee des Verbandes eine Islamkonferenz mit Vertretern der radikalen Muslimbruderschaften stattgefunden hatte, forderten Landtagsabgeordnete von CDU, SPD und Grünen den Verfassungsschutz auf, eine Beobachtung des Moscheeverbandes zu prüfen.

Schon seit Längerem wird überprüft, ob es sich bei der Ditib und drei weiteren islamischen Verbänden um eine Religionsgemeinschaft handelt. Auf dieses Verfahren habe sich die Landesregierung mit den vier Organisationen bereits 2011 nach Einführung des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts verständigt, teilte die Sprecherin mit. Als Übergangslösung sei bis Mitte 2019 ein Beirat mit Vertretern der Verbände Ansprechpartner des Staates für den Religionsunterricht.

Die Qualifizierung eines Verbandes als Religionsgemeinschaft alleine reiche noch nicht aus, um einen Anspruch auf staatlichen Religionsunterricht nach eigenen Glaubensgrundsätzen zu begründen, erläuterte die Sprecherin. Notwendige Voraussetzung sei “die Rechts- und Verfassungstreue” eines Verbandes. Auch spiele “die Unabhängigkeit von politischen Einflüssen eine wichtige Rolle”. Zudem müsse eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts beim NRW-Ministerpräsidenten beantragt werden. Einen solchen Antrag habe die Ditib bisher “nicht gestellt”, sagte die Sprecherin.

(KNA – tkllq-89-00066)
Foto: Screenshot des Ditib Logos

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