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Ex-Senator: Bundesregelung bestätigt Berlins Neutralitätsgesetz

14. Mai 2021
Berlin, Bundesrat, Ehrhart Körting, Kopftuchverbot, Neutralitätsgesetz

Berlin (KNA) Der frühere Berliner Justizsenator Ehrhart Körting (SPD) hat das neue Bundesgesetz zum Erscheinungsbild von Beamten begrüßt. Die zu einem religiös und weltanschaulich neutralem Auftreten verpflichtende Regelung stimme etwa mit Blick auf Polizei und Rechtspflege mit dem Berliner Neutralitätsgesetz überein, betonte Körting in einem Gastbeitrag für den Berliner “Tagesspiegel” (Mittwoch). Der Rechtsstaat müsse deutlich machen, dass er nur im Namen des Volkes spreche.

Der Bundesrat hatte am 7. Mai dem neuen Gesetz zugestimmt, das zuvor der Bundestag verabschiedet hatte. Demnach können “religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds” künftig “eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen”. Anlass der gesetzlichen Regelung war unter anderem der Fall eines Polizisten, der auch wegen seiner Tätowierungen als rechtsextrem und verfassungsfeindlich erkennbar war und deshalb aus dem Dienst entfernt werden sollte.

Auch das seit 2005 geltende Berliner Neutralitätsgesetz verbietet staatlichen Bediensteten religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidungsstücke. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom vergangenen August ist dies im Falle von Kopftuch tragenden muslimischen Lehrerinnen jedoch verfassungswidrig. Gegen das Urteil will Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vorgehen.

Körting erklärte, er plädiere “für eine allgemeine Öffnung der Schulen für Lehrerinnen mit Kopftuch”. Er halte aber an dem Ziel des Neutralitätsgesetzes fest, “dass junge Mädchen nicht gegen ihre Überzeugung und ihren Willen von Lehrerinnen unter Druck gesetzt werden, ein Kopftuch zu tragen”. Wenn das Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufgehoben werde, müsse der Schutz der Mädchen anders gesichert werden. Das gehe “nur mit einem strikten Kündigungsrecht beziehungsweise mit einer disziplinarischen Entfernung aus dem Dienst bei Verstößen von Lehrerinnen”. Der SPD-Politiker betonte: “Man muss also das Neutralitätsgesetz nicht aufheben, sondern ändern.”

© KNA

Beitragsbild: MacGyverNRW via Pixabay

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