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NRW sucht nach neuer Basis für islamischen Religionsunterricht

22. Mai 2019
islamischer Religionsunterricht, Muslime, NRW
Bild: Pixabay

Gesetzentwurf der Regierungskoalition löst Kritik aus. Von Andreas Otto (KNA).

Düsseldorf (KNA) Die Zeit drängt. Nordrhein-Westfalen hat zwar als erstes Bundesland im Jahr 2012 islamischen Religionsunterricht eingeführt – aber nur auf Basis eines verfassungsrechtlichen Provisoriums. Weil die muslimischen Verbände nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt sind, installierte das Landesparlament ersatzweise einen Beirat, der über Lehrinhalte und -personal bestimmt. Dieses Übergangsgremium aus jeweils vier Vertretern der Landesregierung und der Islamverbände läuft zum 31. Juli aus. Kurz vor Fristende versuchen die Regierungsparteien CDU und FDP ein Alternativmodell durchzubringen – nicht ohne Widerstand.

Im Grundgesetz und Landesverfassung ist Religion als ordentliches Lehrfach verankert. Über die Inhalte sollen die religiösen Gruppen selbst bestimmen, so wie es bei den Kirchen der Fall ist. Voraussetzung ist eine staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft. 2011 wurde von SPD, Grünen und CDU die Beiratslösung in der Erwartung beschlossen, dass dies bis 2019 bei den Islamverbänden gelingt. Doch ein solcher Schritt ist bislang nicht erfolgt. Nach jüngsten Konflikten etwa um Spitzeltätigkeiten von Imamen kann der deutsch-türkische Moscheeverband Ditib am wenigsten darauf hoffen. Seine Mitarbeit im Beirat ruht.

Der Anfang April eingebrachte Gesetzentwurf von CDU und FDP geht weiter davon aus, dass die Islamorganisationen “im Regelfall” keine Religionsgemeinschaften sind. Die Fraktionen sehen erneut eine übergangsweise, bis 2025 befristete Zusammenarbeit mit ihnen vor. Mit den einzelnen Verbänden soll künftig ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden. Auf dieser Grundlage entsendet jede Einzelorganisation einen Vertreter in eine Kommission, die mit Mehrheit über Unterrichtsinhalte und Lehrerauswahl befindet.

Die Fraktionen verweisen auf die Staatsferne des neuen Gremiums, in das die Landesregierung keine eigenen Vertreter mehr entsendet. Zudem sei das Gremium offen für viele Organisationen; im Beirat waren neben der Ditib nur der Islamrat (IR), der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der Zentralrat der Muslime (ZMD) vertreten. Grundsätzlich könnte nun auch die neue “Muslimische Gemeinschaft NRW” des Münsteraner Theologen Mouhanad Khorchide mitwirken, die für einen weltoffenen Islam steht.

Von den Islamverbänden wird erwartet, dass sie die Grundgesetz-Prinzipien wie Demokratie und Rechtsstaat achten und dem Land “auf absehbare Zeit” als Ansprechpartner dienen. Sie dürfen aus dem Ausland unterstützt werden, müssen aber ihre Angelegenheiten selbst regeln – eine besonders mit Blick auf die Ditib bedeutende Maßgabe.

Die Opposition von SPD und Grünen kritisieren den Vorstoß der Koalition. Wie diese wollen sie den islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache weiter etablieren, um die Unterweisung junger Muslime aus Hinterhofmoscheen herauszuholen. Aber es bedürfe viel mehr Zeit, die verfassungsrechtlichen Fragen zu erörtern, betont der schulpolitische Sprecher der SPD, Jochen Ott. Die Landesregierung habe viel zu lange gezögert, selbst ein Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen. In einem Antrag plädiert die SPD für eine Verlängerung der jetzigen Regelung um ein Jahr. Auch die Grünen-Schulexpertin Sigrid Beer unterstreicht, dass “Gründlichkeit vor Schnelligkeit” gehe.

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) ist indes überzeugt davon, dass das Kommissionsmodell eine Weiterentwicklung bedeute, da es auch die Vielfalt des Islam berücksichtige. Wie Experten die Sache sehen, wird sich am Mittwoch kommender Woche bei einer Anhörung des Schulausschusses zeigen. Die katholische Kirche spricht von einem Provisorium, das indes wegen der größeren Staatsferne einen Fortschritt bedeute. Ein Religionsunterricht nach Vorgabe der Verfassung müsse aber Ziel bleiben.

Und die Islamverbände? Sie pochen – teils vor Gericht – auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft. “Wenn der Staat bestimmt, dass ihm genehme Partner dabei sind und andere außen vor bleiben, verläuft das demnach asymmetrisch zum Grundgesetz”, so der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek.

(KNA - tkpml-89-00075)
Foto: Pixabay
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