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Gericht weist Klage gegen Islamunterricht an Grundschulen ab

13. August 2020
Ditib, Islam, Islamverbände, Muslime, Religionsunterricht, Saarland

Saarlouis (KNA) Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat eine Klage gegen den Islamunterricht an Grundschulen als unzulässig abgewiesen. Der Kläger sei nicht persönlich betroffen oder in seinen Rechten verletzt, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Der Mann hatte gegen das seit 2015 laufende Modellprojekt des saarländischen Bildungsministeriums zu Islamunterricht an vier Grundschulen geklagt.

Das Modellprojekt wurde im vergangenen Jahr um vier Jahre verlängert und könnte künftig ausgebaut werden. Der Staat kooperiert für den Islamunterricht mit sechs islamischen Verbänden und Vereinen, darunter auch mit dem Ditib Landesverband. Laut Lehrplan wird der Unterricht „in deutscher Sprache von Lehrkräften muslimischen Glaubens auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Saarlandes und des saarländischen Schulordnungsgesetzes erteilt“.

Der Kläger sieht den Angaben des Gerichts zufolge unter anderem die Trennung von Staat und Religion verletzt und hält konfessionellen Religionsunterricht grundsätzlich für verfassungswidrig. Weiter kritisierte er die Zusammenarbeit mit Ditib. Der Moscheeverband sei nicht unabhängig vom türkischen Staat, sondern „das verlängerte Machtorgan eines Nicht-EU-Staatschefs, der so nach Deutschland hineinregiere“. Zudem gab der Kläger an, als „deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“ persönlich betroffen zu sein.

Das Verwaltungsgericht erklärte, eine Verletzung eigener Rechte des Klägers sei durch die Einführung von Islamunterricht an saarländischen Schulen weder dargelegt noch ersichtlich. Auch werde die Religionsfreiheit des Klägers nicht beeinträchtigt. Das Gericht folgte einer früheren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von 2015; bereits damals hatte der Mann in einem anderen Verfahren gegen den Islamunterricht geklagt. Der Kläger kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

© KNA

Beitragsbild: Wokandapix via Pixabay

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