Köln (KNA) Ein vor dem Arbeitsgericht Köln unterlegener Imam will in zweiter Instanz um Weiterbeschäftigung in einer Ditib-Moschee kämpfen.
Er legte gegen das Anfang April ergangene Urteil Berufung ein, wie Gerichtssprecher Frederik Brand am Dienstag in Köln der Katholischen NachrichtenAgentur (KNA) mitteilte. Das Gericht hatte die Klage des Geistlichen und eines weiteren Kollegen zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, zwischen ihnen und dem deutsch-türkischen Moscheeverband mit Sitz in Köln habe kein Arbeitsverhältnis bestanden. Die früher in Südbaden tätigen Imame waren vom türkischen Generalkonsulat beauftragt und bezahlt worden. Am 15. August 2016 und damit einen Monat nach dem Putschversuch in der Türkei wurden sie durch Ministererlass der türkischen Religionsbehörde Diyanet ihrer Ämter enthoben.
Ihnen wird offenbar eine Nähe zur Gülen-Bewegung unterstellt, die der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan für den Putschversuch verantwortlich macht (Az. 1 Ca 7863/16 und 1 Ca 7864/16). Laut Kölner Arbeitsgericht bestand zwischen der Ditib und den Imamen weder ein mündlicher noch ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Auch anders habe sich ein Arbeitsverhältnis nicht nachweisen lassen; bei von den Klägern vorgelegten E-Mails handele es sich nicht um persönliche Arbeitsanweisungen, sondern nur um allgemeine Handlungsempfehlungen. Der Umstand, dass die Religionsgelehrten in den der Ditib gehörenden Moscheen in Zell und Rheinfelden gearbeitet hatten, rechtfertige kein Arbeitsverhältnis.
Damit folgte das Arbeitsgericht der Argumentation des Moscheeverbandes. Dessen Anwalt Mehmet Günet betonte, den beiden Geistlichen sei von der türkischen Religionsbehörde nicht gekündigt worden; sie seien nur in ihr Heimatland zurückgerufen worden. Aus Angst, wie andere Imame bei Rückkehr in die Türkei verhaftet zu werden, haben die Imame in Deutschland Asyl beantragt. Die Ditib ist mit rund 900 Gemeinden der größte islamische Einzelverband in Deutschland. Der Verband steht seit Wochen wegen seiner Nähe zur türkischen Regierung in der Kritik.
(KNA – rkqln-89-00076)