Richter pochen aber auf Gleichberechtigung der Religionen Der Europäische Gerichtshof erlaubt erneut ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz. Allerdings setzt er den Arbeitgebern hohe Hürden – und legt Wert auf die Gleichberechtigung des Islam mit anderen Religionen. Von Christoph Sc
Luxemburg (KNA) Ein Kopftuchverbot in Unternehmen oder Kitas ist nach Ansicht des EU-Generalanwalts grundsätzlich zulässig. Ein Verbot, jegliche politische, religiöse oder weltanschauliche Zeichen sichtbar am Arbeitsplatz zu tragen, stelle “keine unmittelbare Diskriminierung auf
Augsburg (KNA) Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erhält nach eigenen Worten viel Zuspruch aus den Kirchen für seinen umstrittenen Kreuzerlass.