Berlin (KNA) Eine Kommission der Grünen plädiert für Reformen beim Staat-Religionen-Verhältnis. Die Gesellschaft sei vielfältiger geworden, erklärte am Donnerstag die Bundesparteivorsitzende und Kommissionsmitglied Simone Peter in Berlin. In Deutschland gebe es mehr Menschen, die nicht christlich seien, sondern anderen Religionen angehörten oder konfessionslos seien. Dieser Entwicklung müsse Rechnung getragen werden.
Sie und die Berliner Landesvorsitzende der Grünen, Bettina Jarasch, stellten einen entsprechenden Bericht vor. Dieser soll nun in der Partei und mit Religionsvertretern diskutiert werden. Im November soll auf dem Bundesparteitag ein entsprechender Antrag beraten und verabschiedet werden.
Die Grünen wollen damit nach eigenen Angaben Anregungen vorlegen, wie die Politik auf die wachsende Pluralität von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften reagieren sollte. Die Kommission schlägt unter anderem eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts vor. Außerdem plädiert sie dafür, eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen voranzutreiben. Zudem sollten Vertreter anderer Religionen sowie Konfessionslose stärker berücksichtigt werden.
Rund zwei Jahre lang befasste sich die Partei mit dem Verhältnis zwischen Religion und Staat. Der damals gegründeten Kommission gehören neben Peter und Jarasch auch die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sowie der ehemalige religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, an. Zudem brachten muslimische und jüdische Vertreter sowie Mitglieder des kirchenkritischen Arbeitskreises “Säkulare Grüne” ihre Positionen ein.
Jarasch erklärte, der Bericht plädiere zwar für Reformen innerhalb der Kirchen, er sei aber “keine Kampfansage”, sondern ein Dialogangebot. Sie glaube auch, dass die Vorschläge der Kommission den Kirchen helfen könnten, aus “ihrer Vertrauenskrise” herauszukommen.
Zugleich betonte sie, die Grünen träten dafür ein, dass auch andere Religionen sowie Konfessionslose mehr Rechte erhielten. Trotzdem dürfe es etwa bei der Verleihung des Körperschaftsstatus für andere Religionsgemeinschaften “keinen Rabatt” geben. Von den im Grundgesetz genannten Anforderungen an eine Religionsgemeinschaft dürfe nicht abgewichen werden. So seien die vier großen muslimischen Verbände (Ditib, Islamrat, Zentralrat der Muslime und der Verband der Islamischen Kulturzentren) in ihrem Verständnis lediglich “religiöse Vereine”, die politische Zwecke erfüllten.
Die Gründung der Kommission geht zurück auf einen Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz von 2013. Grund für ein neues Konzept seien die starken gesellschaftlichen Veränderungen in den vergangenen Jahrzehnten, so die Grünen. So gebe es eine immer größere Vielzahl an religiösen und weltanschaulichen Gruppen. Zugleich gehörten weniger Menschen einer Religion an. Die Kommission befasste sich unter anderem mit den Themen Religionsfreiheit, kirchliches Arbeitsrecht, Religionsunterricht, Sonntagsschutz, Feiertage, Staatsleistungen sowie mit der Kirchensteuer.
(KNA – qknlr-89-00156)