Von Alexander Pitz (KNA)
Bern/Bonn (KNA) Eigentlich ist das jahrhundertealte Ritual des Händeschüttelns als einfaches Zeichen von Höflichkeit gedacht. Bereits dem Apostel Paulus soll in Jerusalem zum Abschied “die rechte Hand der Freundschaft” gereicht worden sein. Auf antiken römischen Münzen ist die Geste des Handreichens als Symbol für Eintracht und Gemeinschaft dargestellt. Trafen sich im Mittelalter zwei Männer, gaben sie sich die rechte Hand, weil man in dieser meist seine Waffe trug. Wer einem die Hand reichte, konnte darin also nicht zugleich eine Waffe verbergen – und signalisierte so, dass er in friedlicher Absicht kommt.
Bis heute ist das Händeschütteln der Klassiker unter den nonverbalen Begrüßungsritualen in westlichen Ländern. Wer sich dieser Tradition verweigert, muss mit Problemen rechnen. Der republikanische US-Präsidentschaftsbewerber Donald Trump etwa muss sich immer wieder spöttische Kommentare gefallen lassen, weil er aus Furcht vor Krankheitserregern das Händeschütteln vermeidet. Für ihn ist das Höflichkeitszeichen einer der “Flüche der amerikanischen Gesellschaft”.
Doch während Trumps Phobie als harmloser Spleen betrachtet wird, fallen die Reaktionen umso heftiger aus, wenn jemand den Handschlag aus religiösen Motiven verweigert. Neuestes Beispiel: Eine Provinzposse aus dem Schweizer Dörflein Therwil im Kanton Baselland sorgt derzeit in der ganzen Eidgenossenschaft für hitzige Diskussionen. Schauplatz ist die Sekundarschule der Gemeinde. Dort weigerten sich zwei aus Syrien stammende muslimische Jungen (14 und 15 Jahre alt) plötzlich aus Glaubensgründen, den Lehrerinnen die Hand zu geben. Diese fühlten sich diskriminiert und beschwerten sich.
Die ratlos wirkende Schulleitung berief eine Krisensitzung ein. Das Ergebnis macht nun landesweit Schlagzeilen: “Wir lösten das Problem dann so, dass die beiden Schüler sowohl die Hand der Lehrerinnen, aber auch die der Lehrer nicht mehr schütteln. Damit ist die Diskriminierung aus der Welt geschafft”, wird der Rektor zitiert. Er halte es für falsch, einen Händedruck mit Hilfe von Disziplinarmaßnahmen einzufordern. Dieser sei schließlich “nur eine Usanz”. Doch wirklich zufrieden ist die Schule offenbar nicht mit der Vereinbarung. Sie schickte eine Anfrage an die Bildungsdirektion des Kantons, wie zu verfahren sei.
Derweil schlägt die Empörung über die “Handschlag-Dispens” hohe Wogen und wird zusehends zum
Politikum. “Dass ein Kind der Lehrperson die Hand nicht gibt, das geht nicht”, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga dem Sender SRF. Der Handschlag sei Teil unserer Kultur, gehöre zum Alltag in der Schweiz. “So stelle ich mir Integration nicht vor, auch unter dem Titel Religionsfreiheit kann man das nicht akzeptieren”, so die Sozialdemokratin. Man müsse “absolut klarstellen”, dass der Handschlag dazugehöre – und dürfe in der Angelegenheit “kein Fragezeichen aufkommen” lassen. Viele Beobachter und Experten äußerten sich ähnlich.
Auch unter den muslimischen Verbänden der Schweiz sorgt der Fall für Diskussionen. Während das Forum für einen fortschrittlichen Islam (FFI) betont, im Koran selbst sei von einem Handschlagverbot keine Rede, vertritt der als radikal geltende Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) eine striktere Position.
In einer Stellungnahme auf der IZRS-Website ist zu lesen: “Die klassische Jurisprudenz sowie die überwiegende Mehrheit in der zeitgenössischen Rechtslehre geht von einem klaren Verbot dieser Berührungsform für beide Geschlechter aus.” Dazu ist eine Fatwa verlinkt, in der auf “mehrere Kategorien” verwiesen wird. Demnach wird das Verbot in bestimmten Fällen mehr oder weniger streng ausgelegt. Einen eigenen Passus gibt es etwa für den Händedruck “mit einer fremden alten Frau, die nicht anziehend wirken kann und keine Triebe verspürt”.
Wie die Causa Therwil endet, ist angesichts der verworrenen Entscheidungslage unklar. Die Bildungsdirektion Baselland teilte zuletzt mit, es handele sich bei der Vereinbarung an der Schule “nicht um eine dauerhafte Lösung”. Wie die im Detail aussehen könnte, vermochte die Behörde indes nicht zu sagen. Ein Gutachten sei in Arbeit, hieß es.
(KNA – qkokp-89-00040)