München (KNA) Bayerische Rechtsreferendarinnen dürfen im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Vorschrift am Mittwoch in München und hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts vom 30. Juni 2016 auf. Dieses hatte einer angehenden muslimischen Juristin aus Augsburg zunächst Recht gegeben, die in der entsprechenden Dienstanweisung eine Diskriminierung ohne Rechtsgrundlage sah. Daraufhin ging der Freistaat in Berufung.
Juristen müssten im Gerichtssaal weltanschaulich neutral bleiben, deshalb dürften sie keine religiös motivierten Kleidungsstücke tragen, so die nun bestätigte Auffassung des bayerischen Justizministeriums. Am 22. Februar hatte der Landtag ein neues Richter- und Staatsanwältegesetz beschlossen, das diese Regelung bekräftigt. Es tritt zum 1. April in Kraft und verbietet haupt- und ehrenamtlichen Richtern, Staatsanwälten und Rechtsreferendaren bei “Tätigkeiten mit Außenkontakt” das sichtbare Tragen religiös oder weltanschaulich geprägter Kleidung. Damit soll das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit des Rechtsstaates gestärkt werden. Das neue Gesetz war auch durch den Rechtsstreit befördert worden. Schon 2017 hatte der badenwürttembergische Landtag ein ähnliches Gesetz verabschiedet, das durch den Fall mit veranlasst worden war. Die Augsburger Klägerin hat inzwischen ihre zweite juristische Staatsprüfung absolviert und arbeitet an der Universität Augsburg an ihrer Doktorarbeit.
(KNA – sknkr-89-00151)