Bonn/Münster (KNA) Experten halten bei Taufen im Zusammenhang mit Asylverfahren eine besondere Sensibilität für geboten. Dies gelte sowohl für die kirchliche Seelsorge als auch das staatliche Verwaltungshandeln, heißt es in einer Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz vom Dienstag. Mit dem Thema hatten sich zuvor 80 Teilnehmer auf einer Fachtagung in Münster befasst, darunter Seelsorger, Flüchtlingshelfer, Juristen und Mitarbeiter von Behörden wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Der Theologe Klaus von Stosch plädierte für Formen der Taufvorbereitung, “die achtsam mit der religiösen Prägung von Konvertiten umgehen”. Während das Hören des Koran im Islam als Gotteserlebnis gelte, stehe im Christentum die Begegnung mit der konkreten Person Jesu Christi im Mittelpunkt. Der Theologe Christian Grethlein wies darauf hin, dass viele Gemeinden durch die Taufbegleitung von Geflüchteten verstärkt mit Fragen der Erwachsenentaufe in Berührung kämen.
Katholische, evangelische und freikirchliche Seelsorger betonten, dass die Taufe eine intensive Vorbereitung brauche. Sie ermögliche es dem Taufbewerber, “die christliche Botschaft immer besser verstehen zu lernen und in die kirchliche Glaubenspraxis hineinzuwachsen”. In der katholischen Kirche sieht das Kirchenrecht für erwachsene Taufbewerber in der Regel mindestens ein Jahr Vorbereitungszeit vor; in den evangelischen Landeskirchen gibt es ähnliche Regelungen.
(KNA – skqlm-89-00192)