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Jerusalemer Großmufti erlässt Fatwa gegen Landtransfers

12. Juli 2018
Fatwa, Großmufti, Jerusalem, Scheich Mohammed Hussein

Jerusalem (KNA) Der Großmufti von Jerusalem, Scheich Mohammed Hussein, hat Muslimen verboten, an der Übertragung von Landeigentum in Jerusalem und Palästina an Nichtmuslime mitzuwirken. In einer am Dienstag erlassenen Fatwa verweist Hussein auf die religiös begründete Unveräußerlichkeit Palästinas, wie die Tageszeitung “Jerusalem Post” (Mittwoch) berichtete. Entsprechend seien der Verkauf oder die Übertragung des Eigentums an Nichtmuslime verboten.

Jeder, der Land an den Feind verkaufe oder eine Entschädigung annehme, begehe eine Sünde, so

Hussein laut Bericht. Verstöße gegen die Fatwa seien mit Glaubensabfall und Verrat an Gott, dem Islam und der Heimat gleichzusetzen. Ferner seien Muslime zu meiden, die gegen die Fatwa verstoßen haben.

Das israelische Parlament diskutiert gegenwärtig eine Gesetzesinitiative des Abgeordneten Bezalel Smotrich (Jüdisches Haus), das jüdischen Israelis den Kauf von Land in den C-Gebieten des Westjordanlands erleichtern will. Bisher ist der Kauf von Land durch Ausländer und Nichtaraber nach einem Gesetz aus jordanischer Zeit verboten. Eine Ausnahme wurde 1971 für Firmen eingeführt, die seither unabhängig von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit Land kaufen können.

(KNA – skrll-89-00071)

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