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Zeitung: Sultan von Johor zu Besuch in den Vatikan eingeladen

16. August 2018
Malaysia, Sultan von Johor, Vatikan

Kuala Lumpur (KNA) Der Päpstliche Nuntius in Malaysia hat den Sultan von Johor Medienberichten zufolge zu einem Besuch in den Vatikan eingeladen. Erzbischof Joseph Salvador Marino habe Sultan Ibrahim Ibni Almarhum Sultan Iskandar die Einladung am Mittwoch überbracht, berichtete die malaysische Tageszeitung “The Star”. 9 der 13 malaysischen Bundesstaaten sind konstitutionelle Erbmonarchien mit einem Sultan als Staatsoberhaupt.

Das Sultanat Johor im Süden Malaysias ist ein politisches und wirtschaftliches Schwergewicht in der konstitutionellen, parlamentarischen Wahlmonarchie Malaysia. Der Sultan ist der Staatschef von Johor und zugleich Oberhaupt des Islam in seinem Bundesstaat. Das Sultanat Johor ist der einzige malaysische Bundesstaat mit einer eigenen kleinen Armee.

In den vergangenen Jahren hatte Sultan Ibrahim sich als einziger der malaysischen Sultane wiederholt öffentlich gegen die Verbreitung eines ultrakonservativen Islam durch den inzwischen abgewählten malaysischen Premierminister Najib Razak ausgesprochen. Dafür wurde er von der Islambehörde des Landes kritisiert.

Malaysischen Medienberichten zufolge warnte Sultan Ibrahim auch die anderen acht Sultane wiederholt vor der Gefahr des islamischen Extremismus. Als im vergangenen Jahr ein Waschsalonbesitzer in Johor an seinem Geschäft das Schild “Nur für Muslime” anbrachte, schritt der Sultan persönlich ein. “Johor ist kein Talibanstaat”, so der Sultan.

In Malaysias “Konferenz der Herrscher” spielen die Sultane eine wichtige Rolle bei verfassungsrechtlichen Fragen sowie bei der Bewahrung des Islam. Alle fünf Jahre wählen die Sultane aus ihrer Mitte den König von Malaysia.

Der Islam ist die offizielle Religion Malaysias; ihr gehören rund 60 Prozent der 31 Millionen Malaysier an. Die ethnischen Malaien sind laut Verfassung von Geburt an Muslime und dürfen den Islam nicht verlassen. 40 Prozent der Malaysier sind Chinesen und Inder, die dem Buddhismus, Taoismus, Hinduismus oder dem Christentum angehören.

(KNA – skslp-89-00069)

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