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Moschee-Lautsprecher kritisiert – 18 Monate Haft für Buddhistin

23. August 2018
Amnesty International, Buddhistin, Jakarta, Moschee

Jakarta (KNA) Weil sie sich über die Lautstärke der Lautsprecher einer Moschee beschwert hatte, hat ein indonesisches Gericht in Nordsumatra eine Buddhistin zu 18 Monaten Gefängnis wegen Blasphemie verurteilt. Amnesty International forderte am Mittwoch eine unverzügliche Freilassung der chinesischstämmigen Frau. Die Entscheidung sei grotesk und eine “ungeheuerliche Verletzung der Meinungsfreiheit”, zitiert das Nachrichtenportal “Jakarta Post” den indonesischen AmnestyVorsitzenden Usman Hamid.

Das “Setara-Institut für Frieden und Demokratie” nannte den Prozess gegen die 44-jährige Meliana unfair. Der Fall ähnele dem des ehemaligen christlichen Gouverneurs von Jakarta, Basuki “Ahok” Tjahaja Purnama. “Die meisten Blasphemiefälle entstehen aus einer Kombination von öffentlichem Druck, intoleranten Gruppen und Fatwas (…) als entscheidendem Faktor”, sagte Bonar Tigor Naipospos, Vize-Vorsitzende des Setara-Instituts.

Meliana soll sich 2016 bei einer Nachbarin über den Lärm der Moschee beschwert haben. In der Folge bewarfen radikale Muslime erst das Haus der Familie mit Steinen und verübten dann Brandanschläge auf buddhistische Tempel. Im Januar 2017 erließ der Verband des “Rates der Islamgelehrten” von Nordsumatra wegen “Blasphemie” eine Fatwa (islamischer Richtspruch) gegen Meliana.

Ende Juli scheiterte eine juristische Initiative zur Abschaffung des Blasphemiegesetzes am indonesischen Verfassungsgericht. Das Gesetz stelle keinen Verstoß gegen die Verfassung dar, hieß es. Es sei notwendig, um “Chaos” in Indonesien zu vermeiden.

Die rund 800.000 Moscheen im islamisch geprägten Indonesien übertragen alle Gebetsrufe, Gebete, Predigten der Imame sowie die Rezitation von Koranversen in voller Länge über Lautsprecher. Indonesiens Vizepräsident Jusuf Kalla, der auch Vorstandsmitglied im Dachverband der Moscheen ist, appellierte in den vergangenen Jahren mehrfach vergeblich an die Betreiber, die Lautsprecherübertragungen auf den Gebetsruf zu beschränken. Dies sei in anderen muslimischen Ländern üblich, argumentierte Kalla.

(KNA – sksmm-89-00050)

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