Straßburg (KNA) Belgien hat mit einem Kopftuchverbot im Gerichtssaal gegen die Religionsfreiheit verstoßen. Das urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Dienstag in Straßburg. Einer Frau war in Belgien 2007 der Zugang zum Gerichtssaal verwehrt worden, weil sie ein islamisches Kopftuch trug. Das europäische Gericht sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der ein Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit vorsieht. Belgien muss der Frau nun 1.000 Euro Entschädigung zahlen.
(KNA – sktls-89-00144)