Bonn (KNA) Der Freispruch der wegen Gotteslästerung verurteilten Christin Asia Bibi weckt nach Einschätzung der deutschen Bischöfe “Hoffnung für die weitere Entwicklung des Rechtsstaats” in Pakistan. Zugleich äußerte der für das Thema Weltkirche zuständige Erzbischof Ludwig Schick am Samstag Sorge über die angespannte Lage in dem südasiatischen Land, das mehrheitlich muslimisch geprägt ist. Dort setzen nach übereinstimmenden Berichten radikalislamische Gruppen ihre gewaltsamen Proteste gegen das Urteil fort.
In einer in Bonn veröffentlichten Erklärung betont Schick: “Das Oberste Gericht hat Mut gezeigt und sich nicht durch die angespannte öffentliche Stimmungslage in Pakistan beeindrucken lassen.” Die Freilassung Bibis sei wichtig für alle, die das Recht auf Religionsfreiheit verteidigten und sich für gute Beziehungen zwischen Christen und Muslimen einsetzten.
Die Kirchen Pakistans und weltweit sprächen sich seit Jahren gegen die dort geltenden Blasphemiegesetze aus, so der Bamberger Erzbischof weiter: “Es darf nicht sein, dass Gesetze dazu einladen, Hass gegen Minderheiten auszuleben, private Racheakte begünstigen und den religiösen Frieden zerstören.”
Schick kritisierte, radikale Kräfte nutzten die Gelegenheit, Unruhe in die Straßen Pakistans zu tragen. Die dortige Gesellschaft sei von innerem Ausgleich noch weit entfernt: “Ich hoffe und bete, dass das ganze Land und besonders auch die kleine Gruppe tapferer Christen, die dort leben, diesen Sturm unbeschadet überstehen.”
Nach dem Freispruch der 51-jährigen Christin, die vor acht Jahren inhaftiert wurde, kommt es vor allem in Karachi und Lahore zu Unruhen. Anhänger der islamistischen Tehreek-e-Labaik Pakistan (TLP) blockieren nach Medienberichten Straßen und Plätze. Auf Weisung der Sicherheitsorgane seien regionale Mobilfunknetze abgeschaltet worden. Die TLP habe zur Ermordung der Richter des Obersten Gerichts sowie zum Aufstand gegen die Armee aufgerufen. Für die Kirchen des Landes wurden den Berichten zufolge die Sicherheitsmaßnahmen verschärft.
Blasphemie gilt in Pakistan als Kapitalverbrechen. In der Praxis werden darunter verächtliche Äußerungen und Taten gegen den Islam, den Koran und den Propheten Mohammed verstanden.
(KNA – sllkm-89-00137)