Düsseldorf (KNA) Wegen der Kooperation mit der radikalen Muslimbruderschaft stehen die Bochumer Khaled-Moschee und der Islamische Kulturverein Bochum (IKV) im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen. “Personelle und strukturelle Verbindungen” des Moscheevereins in den Extremismus würden vom Verfassungsschutz untersucht, teilte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag auf eine AfD-Anfrage dem Landtag in Düsseldorf mit. Die Moschee gelte als “Anlaufstelle” für Personen aus dem Bereich islamistischer Aktivitäten. So seien dort auch Prediger und Referenten aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft festgestellt worden.
Auf die Frage der AfD nach einer Schließung der Khaled-Moschee erklärte Reul: “Verbotsverfahren werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vollzogen und im Vorfeld nicht von der Landesregierung kommentiert.” Die Muslimbruderschaft werde vom Verfassungsschutz als “extremistischer Personenzusammenschluss” eingestuft. Diese Gruppierung strebe die Einführung einer islamischen Gesellschaftsordnung mit dem Ziel an, “dass letztlich auch der Staat durch die Religion geprägt wird”. Säkulare Staatssysteme würden von der Muslimbruderschaft abgelehnt und nur als “Übergangslösung” akzeptiert. Die Gesetzgebung liege nach der Vorstellung dieser religiösen Extremisten “nicht in der Hand des Volkes, sondern bei Gott, der den Koran herabgesandt habe”.
In NRW werden derzeit 109 Moscheen vom Verfassungsschutz wegen extremistischer Bestrebungen und Aktivitäten beobachtet. Elf dieser Moscheen werden der Muslimbruderschaft zugerechnet. Die Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) mit Hauptsitz in Köln gilt nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden als zentrale Stelle des Netzwerks der Muslimbruderschaften in der Bundesrepublik. Die IGD und das Netzwerk kooperierender Organisationen verfolgten trotz gegenteiliger Beteuerungen vor allem die Errichtung islamischer Gottesstaaten “in letzter Konsequenz auch in Deutschland”, hatte der Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, vor wenigen Wochen gegenüber “Focus Online” erklärt.
(KNA - tknml-89-00191)