Berlin (KNA) Im islamischen Fastenmonat Ramadan werden Forderungen laut, Eltern zu bestrafen, die ihre schulpflichtigen Kinder zum Fasten zwingen. “Wer kleine Kinder dazu bringt, in der Zeit des Ramadans zu fasten, übt einen gesundheitsgefährdenden Einfluss auf diese Kinder aus. Durch Eltern oder Dritte erzwungenes Kinderfasten sollte deshalb gesetzlich untersagt und strafrechtlich sanktioniert sein”, sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) der “Bild”-Zeitung (Donnerstag).
Zuvor hatten demnach mehrere Schuldirektoren negative Konsequenzen des Fastens muslimischer Schüler für den Unterricht beklagt. Für Kühne-Hörmann steht fest, dass der Schutz des Kindeswohls zwar an vielen Stellen im Strafgesetzbuch abgesichert sei, aber hier eben noch nicht ausreichend greife. So sehe etwa der Paragraf 171 bei “Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht” eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
“Dieser strafrechtliche Schutz reicht im Moment aber noch nicht aus, um Kinder und Jugendliche vollumfänglich in ihrer ungestörten Entwicklung und freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu schützen”, sagte die Ministerin. Sie schlägt eine Erweiterung des Paragrafen vor: “Ich bin dafür, dass sich Eltern, die ihre Kinder in einer religiös fundamentalistischen Art und Weise erziehen, künftig strafrechtlich – und damit vor Gericht – verantworten müssen.”
Kühne-Hörmann sieht zudem noch weitere Ansatzpunkte für eine Gesetzesverschärfung zur Stärkung des Kindeswohls. Das Thema Kindeswohl und die Verletzung der Erziehungspflicht seien zwar zum Beispiel in Bezug auf die sogenannten IS-Mütter debattiert worden. Aber wenn Mädchen gegen ihren Willen zur Gesichts- und Körperverhüllung gezwungen oder zum Verzicht auf bestimmte Freizeitaktivitäten wie Kino- oder Gaststättenbesuche genötigt würden, sei dies noch kein Thema. “Wir sollten deshalb damit anfangen, entsprechende Regeln zu setzen”, sagte die hessische Justizministerin weiter.
Die Vize-Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Beatrix von Storch, sagte, die “gefährliche Unsitte, Kinder im Ramadan zum Fasten zu zwingen, ist eine Form schwerer Kindesmisshandlung”. Dagegen müsse nicht nur strafrechtlich vorgegangen werden. “Bei Doppelpassinhabern muss auch die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden”, forderte von Storch. Zudem sollten Lehrer und Erzieher in entsprechenden Fällen zur Anzeige verpflichtet sowie Polizei und Jugendamt tätig werden.
(KNA - tkpkt-89-00166)