Berlin (KNA) Der Beirat des Berliner Institutes für Islamische Theologie (BIT) hat der Besetzung von fünf der insgesamt sechs Professuren am BIT zugestimmt. Dabei handelt es sich um “Islamische Religionspädagogik und praktische Theologie”, “Islamisches Recht in Geschichte und Gegenwart”, “Islamische Philosophie und Glaubensgrundlagen”, “Islamische Ideengeschichte der postklassischen Periode (1200-1800)” sowie “Vergleichende Theologie in islamischer Perspektive”, wie die Humboldt Universität (HU) am Montag mitteilte. Das Verfahren zur Besetzung der sechsten Professur “Islamische Textwissenschaften (Koran und Hadith)” an der HU ist den Angaben zufolge noch nicht abgeschlossen.
Die Namen der Professoren würden erst nach Beendigung des Berufungsverfahrens bekannt gegeben, sagte ein Uni-Sprecher auf Anfrage. Die Ruferteilung durch die Senatskanzlei etwa stehe noch aus. Mit Abschluss des Verfahrens sei frühestens zum Beginn des Wintersemesters im Oktober zu rechnen. Wenn nötig werde die Universität den Lehrbetrieb durch Gastdozenten sicherstellen. Das Islam-Institut nimmt seinen Lehrbetrieb zeitgleich mit dem ebenfalls neuen Institut für Katholische Theologie zum Wintersemester 2019/20 auf.
Nach Universitätsangaben wird der Beirat erst zum Schluss eines “nach rein wissenschaftlichen Kriterien erfolgten Berufungsverfahrens” konsultiert. Entsprechend zu den Regelungen für die Hochschultheologie der Kirchen könne der Beirat die Zustimmung zu einer Professur nur aus religiösen Gründen verweigern und müsse dies durch ein theologisches Gutachten begründen.
Der Beirat des Instituts steht immer wieder in der Kritik, weil dort nur muslimische Organisationen vertreten sind, die einer konservativen Ausrichtung des Islam zugerechnet werden. Vergangene Woche bemängelte der Grünen-Politiker Volker Beck die Mitgliedschaft der Islamischen Gemeinschaft der Schiiten in Deutschland (IGS) in dem Gremium. Das wichtigste Mitglied der IGS, das Islamische Zentrum Hamburg, habe in der Vergangenheit maßgeblich die anti-israelischen Al-QudsDemonstrationen in Berlin zu verantworten, so Beck.
Berliner Senat und Humboldt-Universität wiesen die Kritik zurück. Dem Gremium könnten keine Vertreter mit Positionen angehören, “die mit dem Grundgesetz und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind”, hieß es.
(KNA - tktkt-89-00099)