• Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Anfahrt
ENFRARABESITTU

So erreichen Sie uns: +49 69 726491

Facebook
  • CIBEDO
    • Aktuelles
    • Geschichte
    • Aufgaben
    • Mitarbeiter
    • Weiteres über CIBEDO
      • Presse / Medien
      • Flyer
      • Unser Logo
  • Aktuelle Meldungen
  • Bibliothek
    • Online Katalog
  • Informationen
    • CIBEDO Newsletter
    • CIBEDO-Publikationen
      • CIBEDO-Beiträge
      • CIBEDO-Schriftenreihe
      • Archiv CIBEDO-Beiträge
      • Archiv CIBEDO-Texte
      • Archiv CIBEDO-Dokumentationen
      • Literaturhinweise
    • Kirchliche Dokumente
    • Institutionen im Dialog
    • Weitere Materialien & Informationen
      • Häufige Fragen zum Dialog
      • Weitere wichtige Themen
      • Was ist…? – Stichworte zu Islam & Dialog
    • Links
  • Veranstaltungen
    • Kalender
    • Dialogempfang (25. März 2022)
    • 40 Jahre CIBEDO
    • Dialogempfang (29. März 2019)
    • Kurse & Tagungen
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Anfahrt

Verfassungsrechtler Hecker hält nichts von Kopftuchverboten

17. Dezember 2019
Deutschland, Kopftuchverbot, Wolfgang Hecker
Bild: Pixabay

München (KNA) Der Verfassungs- und Staatsrechtler Wolfgang Hecker kritisiert die Forderungen nach Kopftuchverboten an deutschen Schulen. “Nicht vom Kopftuch an sich geht eine Gefahr der Diskriminierung für Schülerinnen aus”, schreibt er in einem Gastbeitrag für die “Süddeutsche Zeitung” (Montag): “Die Gefahr einer Diskriminierung tritt vielmehr dann auf, wenn Politik und Schulen eine bestimmte Lebenskultur wie das Tragen eines Kopftuchs pauschal als Gefahr identifizieren.”

Auch die Feststellung, das Kopftuch bei Kindern habe nichts mit Religion zu tun, sei “viel zu undifferenziert”, betonte Hecker weiter: “Zwar sieht auch die Mehrheit der Muslime und der muslimischen Verbände in dem Tragen eines Kopftuchs durch Kinder keine religiöse Verpflichtung. Dies schließt aber nicht aus, dass in Einzelfällen Eltern oder auch eine Schülerin eine entsprechende religiöse Pflicht bejahen und leben.”

Durch Parteibeschluss oder eine sich daran anschließende Staatspraxis könne nicht verfügt werden, dass das Tragen eines Kopftuchs nichts mit Religion zu tun habe, ergänzte der Verfassungsrechtler: “Damit würden die individuelle Freiheit des Glaubens nach dem Grundgesetz und auch das Elternrecht des Grundgesetzes missachtet, das eine religiöse Prägung der Kinder durch ihre Eltern zulässt, wie es auch für die Erziehung im christlichen Glaubensverständnis anerkannt ist.”

Auch ohne ein Kopftuchverbot gebe es Vorgaben, die von Lehrkräften und der staatlichen Schulverwaltung zu beachten seien, so Hecker weiter: “Eine staatliche Aufklärungsarbeit und Elterninformation muss die Freiheit des Glaubens und das Elternrecht achten. Deshalb wäre es verfassungsrechtlich unzulässig, in diskriminierender Weise gegenüber Schülerinnen und Eltern einseitig und pauschal die Unerwünschtheit des Kopftuchs in der Schule zu propagieren.”

Für einen produktiven Umgang mit dem Thema Kopftuch von Schülerinnen sei es “unerlässlich, dass sich die Politik von Verbotsfantasien ebenso verabschiedet wie von entsprechenden Androhungsszenarien gegenüber den Eltern der Mädchen.” Gefragt sei ein offener Dialog in der Schule mit Eltern und muslimischen Verbänden, der entsprechend dem Grundgesetz die Freiheit des Glaubens respektiere: “Nur in begründeten Einzelfällen, wenn Anzeichen für spezielle Probleme eines Kindes aufgrund eines von den Eltern erzwungenen Kopftuchs bestehen, ist das Gespräch mit diesen Eltern zu suchen.”

© KNA. Alle Rechte vorbehalten. (KNA - tlmlq-89-00012)
Über den Autor
Teilen

Aktuelle Nachrichten

  • Österreich beschließt Kopftuchverbot – Muslime wollen klagen
  • Dialog in Moschee – Katholiken und Muslime gegen Hass und Abschottung
  • “Libanon-Reise des Papstes darf nicht reine Symbolik bleiben”
  • Papst besucht die Blaue Moschee in Istanbul – keine Gebetsgeste
  • Experte: Erdogans Politik gegenüber Christen ein “Hin und Her”
  • Tag der Religionen in Hamburg
  • Kirche gegen Trump-Pläne zum Schutz von Christen in Nigeria

Themen

AfD Antisemitismus Berlin CDU Christen Christentum Cibedo Deutsche Bischofskonferenz Deutschland Dialog Ditib Flüchtlinge Frieden Indonesien Interreligiöser Dialog interreligiöses Zusammenleben Irak Islam Islamismus Israel Jerusalem Judentum Katholisch Kirche Kopftuch Kopftuchverbot Menschenrechte Moschee Muslime Myanmar NRW Pakistan Papst Papst Franziskus Politik Ramadan Religion Religionsfreiheit Rohingya Syrien Terrorismus Türkei Vatikan Zentralrat der Muslime Ägypten

»Mit Klugheit und Liebe« (NA 2) ist die Übersetzung des Arabischen in unserem Logo und umschreibt die Haltung der katholischen Kirche im interreligiösen Dialog.

Anfahrt

CIBEDO Aktuelles

Tag der Religionen in Hamburg
19. Nov. 2025
CIBEDO-Beiträge 3/2025 – ist erschienen
30. Okt. 2025

Nachrichten

Österreich beschließt Kopftuchverbot - Muslime wollen klagen
12. Dez. 2025
Treffen zwiscehn UKID der DBK und KRM am 4.12.2025
Dialog in Moschee - Katholiken und Muslime gegen Hass und Abschottung
08. Dez. 2025
Telefon: +49 69 726491 // E-Mail: info [at] cibedo [punkt] de
Copyright © 2020 Christlich-Islamischer Dialog - CIBEDO e. V. Alle Rechte vorbehalten.