Hamburg (KNA) Die Entscheidung der Hamburger Richter zugunsten der Vollverschleierung einer 16-jährigen Schülerin ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) wies am Montag eine Beschwerde der Stadt gegen die vergangene Woche bekannt gewordene Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts zurück. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot des Gesichtsschleiers, begründete das Gericht. Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) bedauerte die Entscheidung und kündigte eine zügige Änderung des Schulgesetzes an, um die Vollverschleierung im Unterricht zu verbieten. “Wir werden nicht dulden, dass Schüler ihr Gesicht verbergen”, sagte er.
Das muslimische Mädchen trägt im Unterricht einen Nikab; der Gesichtsschleier weist nur einen Schlitz für die Augen auf. Die Schulbehörde hatte die Mutter darauf hingewiesen, dass ihre Tochter nicht am Unterricht teilnehmen dürfe, solange diese ihr Gesicht vollständig verhülle. Gegen den Bescheid hatte die Mutter Widerspruch beim Verwaltungsgericht erhoben, das dem stattgab.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte im Wesentlichen den Entscheid aus der ersten Instanz. Die Schulbehörde könne nach gegenwärtiger Rechtslage von der Schülerin nicht verlangen, auf die Gesichtsverhüllung zu verzichten. Für das Mädchen gelte die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit. Eingriffe in dieses Grundrecht bedürften einer gesetzlichen Grundlage. Eine solche gebe es im hamburgischen Schulgesetz aber nicht. Der Beschluss ist laut OVG unanfechtbar.
Rabe betonte, dass Hamburg die Überzeugungen aller Glaubensgemeinschaften bei der Unterrichtsgestaltung respektiere. So sei etwa das Tragen von Kopftüchern sowie von Burkinis im Schwimmunterricht zulässig. Mit der Vollverschleierung des Gesichts werde jedoch “eine Grenze überschritten, die guten Unterricht und gelingende Lernprozesse unmöglich” mache.
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