Islamabad (KNA) Führende Religions- und Regierungsvertreter in Pakistan haben sich für einen besseren Schutz von religiösen Minderheiten ausgesprochen. “Da neben Muslimen auch Nicht-Muslime in Pakistan leben, ist der Schutz ihrer Kultstätten, heiligen Stätten sowie ihres Lebens und Eigentums gemäß der Scharia die Pflicht der Muslime und der Regierung”, zitierten pakistanische Medien am Dienstag aus der Abschlusserklärung einer von Präsident Arif Alvi veranstalteten eintägigen Konferenz.
Alvi mahnte zudem, ideologische Differenzen dürften nicht auf die “Ebene der Konfrontation und der bilateralen Anarchie” gehoben werden. Er kündigte ein entschiedenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden sowie “angemessene rechtliche Schritte” gegen die “verschwörerischen Element” an, “die die religiöse Anarchie im Land fördern wollen”.
Zu den Kernpunkten der Erklärung gehören demnach eine Absage an Terrorismus, Extremismus, sektiererische Gewalt und Morde im Namen von Religion. Zudem dürfe keine islamische Glaubensrichtung als “ungläubig” deklariert werden.
An der Veranstaltung im Präsidentenpalast nahmen den Angaben nach neben führenden Vertretern der sunnitisch-islamischen Mehrheit auch Repräsentanten der verfolgten Minderheit der Schiiten teil.
Die Erklärung für religiöse Harmonie wurde nur wenige Tage nach den Protesten tausender sunnitischer Traditionalisten in Karatschi und Islamabad gegen die schiitische Minderheit beschlossen. Die Demonstranten hatten dort Blasphemieanklagen gegen rund 150 Schiiten in der vergangenen Woche in der Provinz Punjab bejubelt, wie es hieß. Die “Menschenrechtskommission von Pakistan” (HRCP) zeigte sich gegenüber Medien “zutiefst besorgt über die jüngste Zunahme von Blasphemieanklagen gegen religiöse Minderheiten. Entsprechende Anzeigen dürften von der Polizei nicht “vorschnell” aufgenommen werden, da sie oft nur aus persönlichen Rachemotiven erfolgten, so die Organisation.”
Auf Blasphemie steht in Pakistan formell die Todesstrafe. Neben Schiiten werden auch Christen aller Konfessionen immer wieder Opfer von Blasphemieanklagen.
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