Beirut (KNA) Sunniten im Libanon dürfen künftig erst mit 18 Jahren heiraten. Das Dar al-Fatwa, die höchste sunnitische religiöse Autorität im Land, hob das Alter der Ehemündigkeit an, berichtet die französischsprachige libanesische Zeitung “Orient le Jour” (Dienstag). Veröffentlicht wurden die Maßnahmen demnach bereits Ende April im Amtsblatt.
Weiterhin soll es möglich sein, eine Ausnahmegenehmigung für eine Heirat ab 15 Jahren zu erhalten. Benötigt wird dazu die Zustimmung von Ärzten, Psychologen und Richtern. Dar al-Fatwa rate aber vom Gebrauch der Ausnahmeregelungen ab, so der Bericht. Bisher durften nach UN-Angaben mit Ausnahmegenehmigungen bereits Kinder ab dem Alter von neun Jahren verheiratet werden.
Hintergrund der Änderungen ist laut Bericht ein deutlicher Anstieg von Ehen mit minderjährigen Mädchen insbesondere unter syrischen Flüchtlingen im Libanon.
Im Libanon gibt es keine zivilrechtliche Regelung zu Ehemündigkeit. Personenstandsfragen fallen stattdessen in die Zuständigkeit der jeweiligen Religionsgemeinschaften, die das rechtlich zulässige Heiratsalter sehr unterschiedlich festlegen. Das jüngste Ehemündigkeitsalter gilt dabei nach UN-Angaben bei Schiiten, die eine Eheschließung ab dem Alter von neun Jahren zulassen. Die Mehrheit der christlichen Konfessionen legt das Mindestalter für die Heirat auf 14 oder 15 Jahre fest.
© KNA