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Jesiden kritisieren Gerichtsentscheid gegen Abschiebe-Schutz

19. Mai 2021
Abschiebung, Irak, Islamischer Staat, Jesiden, NRW, Oberverwaltungsgericht

Düsseldorf (KNA) Der Zentralrat der Jesiden in Deutschland bedauert die Entscheidung eines Gerichts, wonach Jesiden aus dem Distrikt Sindschar im Irak keinen grundsätzlichen Anspruch auf Schutz in Deutschland haben. Trotz der Niederschlagung der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in dem Gebiet bestehe für die Jesiden dort weiterhin Lebensgefahr, teilte der Zentralrat am Montag in Düsseldorf mit. “Denn die Ideologie des Islamischen Staates ist in weiten Teilen der Gesellschaft präsent.” Zudem verübten Schläferzellen des IS zunehmend Anschläge aus dem Untergrund.

“Diese Ideologie des Hasses kann schnell zur Tat umgesetzt werden und das grausame Wüten des Islamischen Staates gegen Jesiden in tückischer Form fortführen”, warnte der Zentralrat. Es fehle an Gerechtigkeit für die jesidischen Opfer. Die Strafverfolgung von Terroristen sei unzureichend und der Wiederaufbau der Infrastruktur stocke in der Region.

Die übergroße Mehrheit der irakisch-muslimischen Gesellschaft grenze Jesiden nach wie vor aus, hieß es. Auch in der nordirakischen Region Kurdistan sei ihnen ein menschenwürdiges Leben nicht möglich, da viele Kurden und Araber aufgrund rassistischer Vorurteile keine Lebensmittel bei ihnen kauften. Die meisten Jesiden seien jedoch im Agrarsektor tätig und brauchten die Einkünfte.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hatte vor einer Woche erklärt, dass Jesiden im Distrikt Sindschar derzeit keine Verfolgung durch den IS mehr drohe. Die Sicherheitslage dort und die Verhältnisse im Irak hätten sich in den vergangenen Jahren geändert. Das Oberverwaltungsgericht entschied grundsätzlich und hob somit anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf.

Dem Oberverwaltungsgericht zufolge lässt sich die Frage nicht generell beantworten, ob Jesiden aus dem Sindschar wegen sonstiger Gefahren einen Abschiebungsschutz beanspruchen können. Dafür müsse jeder Einzelfall beleuchtet werden. Das Gericht schätzte zudem die Lage in der Region Kurdistan im Norden des Irak als nicht menschenrechtswidrig ein.

Jesiden sind eine religiöse Minderheit unter den Kurden. Weltweit hat die monotheistische Religionsgemeinschaft mehrere hunderttausend Mitglieder. Eigentlich leben sie vor allem im nördlichen Irak, viele sind jedoch ab 2014 vor dem IS geflüchtet.

© KNA

Beitragsbild: © Thomas Keßler, OVG NRW

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