Köln (KNA) Bundestagsabgeordnete, Ärztevertreter und Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen wollen am “Welttag der Genitalen Selbstbestimmung” am Samstag in Köln gegen medizinisch unbegründete Vorhautbeschneidungen demonstrieren. Anlass ist ein Urteil des Kölner Landgerichts vor genau zehn Jahren, das religiöse und nichtmedizinisch notwendige Beschneidungen von Jungen für rechtswidrig erklärt hatte. Den Protestaufruf unterstützten 80 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen, darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und die Betroffenenverein Mogis.
Das Gericht hatte auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen und den Eingriff als eine strafbare Körperverletzung bewertet. Die Entfernung der Vorhaut hat im Judentum und im Islam eine große rituelle Bedeutung. Vertreter des Islam und des Judentums werteten das Urteil als islamfeindlich und antisemitisch. Auch die beiden großen Kirchen kritisierten das Urteil.
Wenige Monate später verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, nach dem jüdische und muslimische Eltern ihre Jungen nach religiöser Tradition weiter beschneiden lassen können, sofern das Ritual nach den Regeln ärztlicher Kunst erfolgt. In den ersten sechs Monaten darf auch ein religiöser Beschneider den Eingriff vornehmen.
Mogis kritisiert, dass die “nicht-therapeutischen Vorhautamputationen” Jungen in ihrem Intimbereich verletzten und diesen irreversibel veränderten. Der BVKJ argumentiert, dass der Eingriff körperliche und seelische Schmerzen und Langzeitfolgen nach sich ziehen könne. Nicht medizinisch notwendige Beschneidungen sollten nur noch bei einwilligungsfähigen Personen vorgenommen werden, so Vizepräsidentin Angela Schütze-Buchholz. Jedem Kind stehe das Recht auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung zu.
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