Köln (KNA) Multireligiöse Feiern an den katholischen Schulen im Erzbistum Köln müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das geht aus einer von Kardinal Rainer Maria Woelki unterzeichneten Richtlinie im aktuellen Amtsblatt der Erzdiözese hervor. So müsse ein besonderer Anlass gegeben sein, der es nahelege, die Schulgemeinschaft für eine religiöse Feier nicht zu trennen – etwa nach Krisensituationen – wie Todes fällen. Feste der Religionen – etwa das islamische Opferfest – können demnach kein Anlass für eine multireligiöse Feier sein.
Die multireligiösen Feiern sind laut Erzbistum keine Gottesdienste im christlichen Sinn und auch keine interreligiösen Gottesdienste, bei denen gemeinsam gebetet werde. Derartige Formate seien wegen des unterschiedlichen Gottesbildes nicht möglich. Stattdessen bestünden diese Feiern aus verschiedenen Elementen, die Angehörige einer Religion jeweils abwechselnd gestalteten.
Sinnvoll sei eine multireligiöse Feier nur, wenn der Anteil der einzelnen Religionen in der Schülerschaft „zumindest annähernd paritätisch“ sei, heißt es im Amtsblatt. Das Lehrpersonal müsse in Fortbildungen darauf vorbereitet werden. Auch Schülerinnen und Schüler seien vorzubereiten, „damit sie zwischen einem christlichen Gottesdienst und dem speziellen Anlass einer multireligiösen Feier eindeutig differenzieren können“.
Die Richtlinie gilt für die katholischen Schulen und die staatlichen Katholischen Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln.
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