Am Hamburger Verwaltungsgericht hat am Freitag ein politisch brisantes Verfahren begonnen. Anlass ist eine Klage des umstrittenen Islamischen Zentrums Hamburg gegen das Landesamt für Verfassungsschutz.
Hamburg (KNA) Der Hamburger Verfassungsschutz hat seine Entscheidung bekräftigt, das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) als extremistisch einzustufen. Dies ergebe sich aus der Gesamtschau von über Jahrzehnte gesammelten Tatsachen, erklärte ein Vertreter des Geheimdienstes am Freitag bei einer Verhandlung vor dem Hamburger Verwaltungsgericht. So seien etwa Funktionäre des IZH auf Veranstaltungen von Vereinen aufgetreten, die der Terrororganisation Hisbollah naheständen. Auch hätten Hisbollah-Anhänger die vom IZH getragene Blaue Moschee besucht.
IZH-Anwalt Sven Krüger entgegnete, die Behauptungen des Verfassungsschutzes hätten keine Grundlage. Dass Hisbollah-Anhänger die Moschee besucht hätten, sei kein Beleg für eine extremistische Einstellung des IZH. “Wenn ein RAF-Terrorist im Michel betet, muss dann die evangelische Kirche in ihren Verfassungsschutzbericht?”, fragte er.
Anlass der Verhandlung sind Klagen des IZH und der ihm verbundenen Islamischen Akademie Hamburg gegen das Landesamt für Verfassungsschutz. Damit wehren sich die umstrittenen schiitischen Institutionen gegen eine Einstufung des IZH als islamistische Gruppierung in den Jahresberichten des Geheimdienstes für 2018 und 2019. Gegenstand der Klage sind zudem acht Einzelaussagen in den Berichten, in denen es auch um die Nähe des Zentrums zum Iran geht.
Richter Klaus Thorwarth sagte, er wolle vor allem hören, wie der Verfassungsschutz auf seine Behauptungen gekommen sei. Er wies darauf hin, dass die Rechtslage komplex sei, da der Geheimdienst etwa nicht alle seine Quellen offenlegen könne. Bereits zu Beginn der am Nachmittag noch andauernden Sitzung sagte Thorwarth, dass wahrscheinlich am Freitag kein Urteil fallen werde.
Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten rund 40 Kritiker des IZH für eine Schließung der Blauen Moschee. “Wir finden es unfassbar, dass der Außenposten des Irans in Deutschland den Verfassungsschutz verklagt”, sagte die erste Vorsitzende des Vereins Säkularer Islam Hamburg, Necla Kelek, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Das IZH wurde 1953 von iranischen Kaufleuten gegründet und ist heute Anlaufpunkt schiitischer Muslime verschiedener Nationalitäten. Der Verein wird seit 1993 vom Verfassungsschutz beobachtet und als Außenposten des iranischen Mullah-Regimes in Europa gesehen. Im November hatte der Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein Verbot des Zentrums zu prüfen.
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