Ein Gutachten sieht derzeit keine politische Instrumentalisierung des Moscheeverbands Ditib Hessen durch die türkische Regierung. Deshalb setzt das Bundesland die Kooperation beim islamischen Religionsunterricht fort.
Von Norbert Demuth (KNA)
Wiesbaden (KNA) In Hessen wird der islamische Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Zusammenarbeit mit dem Moscheeverband Ditib „bis auf Weiteres“ fortgeführt. Das teilte das hessische Kultusministerium am Donnerstag in Wiesbaden mit. Das Ministerium verwies auf Ergebnisse eines neuen Gutachtens von drei Wissenschaftlern. In der Vergangenheit war erwogen worden, den Verwaltungsakt, auf dem die Zusammenarbeit mit Ditib Hessen beruht, zu widerrufen. Denn das Kultusministerium hatte Zweifel, ob Ditib Hessen hinreichend unabhängig vom türkischen Staat ist.
Dem neuen Gutachten zufolge besteht zwar „die abstrakte Gefahr“, dass die Unabhängigkeit der Ditib Hessen von der türkischen Regierung nicht hinreichend gewährleistet ist. Gleichwohl könne der Verwaltungsakt, auf dem die Kooperation des Kultusministeriums mit Ditib beim Religionsunterricht beruhe, erst dann widerrufen werden, wenn sich das Risiko einer politischen Instrumentalisierung Ditib Hessens konkret realisiere.
Dies sei – auch unter Berücksichtigung des aktuellen Nahostkonflikts – bislang nicht der Fall. Der in Kooperation eingerichtete islamische Religionsunterricht müsse daher fortgesetzt werden, weil Ditib Hessen hierauf einen verfassungsrechtlichen Anspruch habe. Allerdings folge aus der „weiterhin gegebenen abstrakten Gefahrenlage, die sich jederzeit zuspitzen kann“, eine verstärkte staatliche Beobachtungspflicht hinsichtlich „relevanter Vorkommnisse“.
Zu diesen Einschätzungen sei der Berliner Verfassungsrechtler Christian Waldhoff in dem Gutachten gekommen. Er stütze sich auf Analysen des Erlanger Juristen und Islamwissenschaftlers Mathias Rohe und des Turkologen Günter Seufert.
Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU) erklärte, er begrüße das Bemühen der Verantwortlichen von Ditib Hessen, „die verfassungsrechtliche Eignung als Kooperationspartner beim Religionsunterricht jetzt und in der Zukunft sicherzustellen“. Gleichwohl werde die Landesregierung „stets wachsam sein und genau hinschauen, damit der unter staatlicher Aufsicht stehende Unterricht zu jedem Zeitpunkt unseren demokratischen Werten und Vorstellungen entspricht“. Lorz fügte hinzu: „Je weniger in Zweifel steht, dass die Zusammenarbeit von Ditib Hessen über den Ditib-Bundesverband mit der türkischen Religionsbehörde Diyanet ausschließlich auf religiöse und theologische Fragen beschränkt ist, desto besser.“
Der Religionsunterricht in Kooperation mit Ditib Hessen werde im Schuljahr 2023/2024 an 32 von insgesamt rund 1.800 Schulen in Hessen angeboten, so das Kultusministerium. Dies seien 27 Grundschulen und 5 weiterführende Schulen. Betroffen seien die Jahrgangsstufen eins bis sechs. Der „uneingeschränkt unter staatlicher Aufsicht stehende Unterricht“ werde von 42 staatlichen Lehrkräften, deren Dienstherr das Land Hessen ist, nach staatlichen Lehrplänen erteilt. Es gebe derzeit 106 Lerngruppen mit 1.677 Schülerinnen und Schülern.
Ditib Hessen äußerte am Donnerstag mit Blick auf das neue Gutachten „die Hoffnung, dass der zuweilen unsachlich geführte Diskurs bezüglich des Religionsunterrichts und der Kooperationspartnerschaft wieder auf einen sachlichen und fachorientierten Pfad geführt wird“.
Der bildungspolitische Sprecher der FDP im hessischen Landtag, Moritz Promny, erklärte: „Die Entscheidung des Kultusministers mag angesichts der Entwicklung in der Türkei verwundern, ist jedoch aus juristischer und sachlicher Perspektive nachvollziehbar.“ Sobald jedoch eine Einflussnahme des türkischen Staats nachgewiesen werden sollte „und die Werte unserer Gesellschaft infrage gestellt werden“, müsse die Kooperation mit Ditib beendet werden.
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