Berlin (KNA) Die Regierungskoalition hat ihren Asylstreit endgültig geklärt und die Gesetzentwürfe für leichtere Abschiebungen und schnellere Einbürgerungen abgeschlossen. Am Donnerstag sollen das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ und die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundestag beschlossen werden, berichtet die „Bild am Sonntag“. Ab April sollen die neuen Regeln in Kraft treten.
Bei den Regelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht hat die Koalition nachgebessert, nachdem antisemitische Hass-Parolen für Entsetzen in Deutschland gesorgt hatten. Um zu verhindern, dass Judenhasser den deutschen Pass bekommen, müssen Einbürgerungs-Kandidaten künftig anerkennen, dass Deutschland ein besonderes Verhältnis zu Israel hat.
Im Gesetzentwurf heißt es: „Einbürgerungsbewerber müssen sich künftig zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges, bekennen.“
Auch bei den verschärften Abschieberegeln ist sich die Ampel einig: Wer in Abschiebegewahrsam (von 10 auf 28 Tage erhöht) kommt, erhält nur dann Zugang zu einem Pflichtverteidiger, wenn bis dahin kein Anwalt am Asylverfahren beteiligt war. Das soll nur für wenige Migranten zutreffen.
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte der Zeitung: „Wir haben schnellere Abschiebungen angekündigt, wir setzen sie um. Durch die anwaltliche Beratung einiger weniger wird es nicht zu nennenswerten Verzögerungen kommen.“ Für Minderjährige und Familien mit Minderjährigen gilt eine Ausnahmeregel. Sie „werden grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen“, heißt es im Gesetzesentwurf. Wiese: „Das bedeutet keine Schonung für jugendliche Intensivtäter.“
Eine Verschärfung gibt es bei Straftätern: Der Staat kann künftig eine Abschiebung auch mit einer Reihe kleinerer Straftaten begründen, „die innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten begangen wurden“. Wenn ein Migrant zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe oberhalb der Bagatellgrenze von 90 Tagessätzen verurteilt wurde, bei der ein „antisemitischer, rassistischer, (…) geschlechtsspezifischer (…) oder sonstiger menschenverachtender Beweggrund“ festgestellt wurde, ist das laut Gesetzentwurf ebenfalls ein Abschiebe-Grund.
Wer „unter Nutzung falscher oder verfälschter Dokumente einreisen wollte“ wird mit einem „Einreise- und Aufenthaltsverbot“ belegt. Außerdem wird die Mindeststrafe für Schleuser auf eine „Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr“ angehoben. Dadurch wird die Tat zu einem Verbrechen.
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