Bislang gibt es nur christliche und jüdische Seelsorger. Jüngste Einsätze wie in der Türkei zeigen aber laut Jahresbericht, wie nötig auch islamische Geistliche sind.
Berlin (KNA) Die Wehrbeauftragte der Bundesregierung, Eva Högl (SPD), verlangt die zügige Einrichtung einer seelsorgerischen Betreuung für muslimische Soldaten in der Bundeswehr. Der am Dienstag in Berlin vorgestellte Jahresbericht 2023 der Wehrbeauftragten spricht von einer „äußert unbefriedigenden“ Situation. Wie dringend eine solche Seelsorge sei, habe sich etwa bei der Hilfsmission der Bundeswehr nach dem Erdbeben in der Türkei im Februar 2023 gezeigt.
Der Bericht verlangt Angebote bis spätestens 2025. Högl räumt ein, dass dies schwierig sei, weil es keine vertretungsberechtigte Dachorganisation der islamischen Glaubensrichtungen in Deutschland gibt. Dieses seit Jahren bekannte Problem könne aber nicht länger zu Lasten der muslimischen Soldatinnen und Soldaten gehen, mahnt sie.
Die Jüdische Militärseelsorge befindet sich laut Bericht weiterhin im Aufbau. Mit dem Abschluss sei Ende des Jahres 2024 oder Anfang 2025 zu rechnen. Derzeit befänden sich vier Militärrabbiner im jüdischen Militärrabbinat. Neben der seelsorgerischen Betreuung von jüdischen Soldaten könne „das Militärrabbinat mit Blick auf den Nahostkonflikt dazu beitragen, die Situation Israels zu erklären und dahingehend zu sensibilisieren, was es bedeutet, Jüdin oder Jude zu sein“. Der Bericht würdigte die „enorme Bedeutung“ der Seelsorge in der Bundeswehr, die „längst nicht mehr nur aus der reinen Sicherstellung des Anspruches auf Seelsorge und ungestörter Religionsausübung“ hervorgehe. Die Betreuung und Nachfrage gehe weit über die Religionszugehörigkeit der Soldaten hinaus. Militärseelsorger seien im Übrigen auch wichtige Ansprechpartner sowohl für das Ausbildungs- und Sprachmittlungspersonal als auch für die ukrainischen Soldatinnen und Soldaten, betont der Bericht.
Mit Blick auf mögliche Einsätze in der Zukunft, stellt sich laut Bericht „die strategische Frage, wie der ungleich größere und veränderte Betreuungsbedarf im Falle eines Spannungs- und Verteidigungsfalls abgebildet werden kann“.
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