Asylverfahren in Drittstaaten, Abschiebungen nach Afghanistan? Vieles von dem, was Bund und Länder in Berlin besprechen, ist umstritten. Caritas und Pro Asyl kritisieren die Vorschläge deutlich.
Berlin (KNA) Die Caritas blickt skeptisch auf eine mögliche Auslagerung von Asylverfahren. Gerade Forderungen nach einer schnellen Ausarbeitung von sogenannten Drittstaatenmodellen betrachte man „mit großer Sorge“, teilte der katholische Wohlfahrtsverband am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Diese seien „mit bestehenden rechtliche Zweifeln, immensen Kosten sowie organisatorischen und logistischen Schwierigkeiten verbunden“.
Die Ministerpräsidenten hatten auf ihrer Konferenz am Donnerstag in Berlin einen Beschluss zur Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten und Transitstaaten gefasst. Darin bringen sie die Erwartung zum Ausdruck, dass der Bund tätig werden müsse, wie der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) im Anschluss erklärte. Sein niedersächsischer Amtskollege Stephan Weil (SPD) verwies jedoch auch darauf, dass Sachverständige viele Probleme bei dem Thema sähen. Zudem mache es einen Unterschied, ob es um Dritt- oder um Transitstaaten gehe.
Die Caritas sprach von einer „Scheinlösung“. „Die zum Schutz von Geflüchteten in Deutschland bestehenden Regelungen ändern zu wollen, damit solche Modelle umgesetzt werden können, ist gerade am Weltflüchtlingstag gegen die Menschenwürde“, erklärte der Verband. Eine Externalisierung der Asylverfahren würde weder Fluchtbewegungen reduzieren noch das Sterben im Mittelmeer beenden. Die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland könne „im Zusammenwirken von staatlichen Stellen und Zivilgesellschaft im Wesentlichen gut bewältigt werden“.
Am Donnerstag wollten sich die Ministerpräsidenten noch mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über die Migrationspolitik austauschen. Dabei dürfte es auch um Abschiebungen von Gewalttätern und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien gehen.
Pro Asyl sprach sich dafür aus, daran festzuhalten, keine Abschiebungen in diese Länder vorzunehmen. „Zum Rechtsstaat gehört, dass wir Menschen nicht der Gefahr von Folter oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen aussetzen – etwa durch Abschiebungen in Länder wie Afghanistan oder Syrien, wo die dortigen Regime Verbrechen an der eigenen Bevölkerung begehen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Bundesregierung dürfe die dortigen Regime nicht anerkennen oder durch Verhandlungen legitimieren; auch nicht durch Gespräche mit Nachbarstaaten.
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