Das Wort “Allah” für Gott und hat nach Ansicht malaysischer Muslime nichts auf Socken zu suchen. Eine vorsätzliche Gotteslästerung sind “Allah-Socken” dennoch nicht, hat ein Gericht entschieden.
Kuala Lumpur (KNA)
Ein malaysisches Gericht hat einen Unternehmer vom Vorwurf freigesprochen, durch den Verkauf von “Allah-Socken” vorsätzlich religiöse Gefühle verletzt zu haben. Der Gründer der Einzelhandelskette KK Mart, seine Frau und drei Mitarbeiter wurden am Montag aus der Haft entlassen. Allerdings muss das Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet knapp 12.000 Euro zahlen.
Nachdem im März eine Filiale Socken mit dem Aufdruck “Allah” verkauft hatte, erstatteten erzürnte Muslime Anzeige. Es folgten Boykottaufrufe gegen KK Mart und Anschläge mit Molotowcocktails auf mehrere Filialen. Die Firma nahm die Socken aus dem Sortiment und entschuldigte sich.
Der Fall wurde schließlich zur Staatsaffäre. Das Religionsministerium schaltete sich ein, eine Dringlichkeitssitzung mit Vertretern aller Religionen des Landes wurde einberufen. Malaysia ist ein multireligiöses und -ethnisches Land. Rund 60 Prozent der Malaysier sind muslimische Malaien, während die anderen 40 Prozent meist chinesische und indische Vorfahren haben.
Im Islam ist das arabische Wort “Allah” der heilige Begriff für Gott. Mehr als 30 Jahre waren die Christen Malaysias unter juristischem und politischem Druck, nachdem das Innenministerium 1986 ihnen die Verwendung des Wortes “Allah” verboten hatte. Im Mai 2023 verzichtete die Regierung dann auf Berufung gegen einen Gerichtsentscheid, der Christen den Gebrauch des Wortes erlaubte.
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