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Innenministerium: Religionsausübung für Schiiten weiter möglich

02. August 2024
Blaue Moschee, Extremismus, Hamburg, Innenministerium, Nancy Faser, Schiiten, Verfahren
https://pixabay.com/de/photos/berlin-fernsehturm-silhouette-stadt-8054311/

Mit dem Verbot des irannahen Islamischen Zentrums Hamburg ist auch die “Blaue Moschee” zunächst geschlossen worden. Das Innenministerium hält die Glaubensausübung für Schiiten in Deutschland aber weiterhin für möglich.

Berlin/Hamburg (KNA)
Das Bundesinnenministerium sieht nach dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg mit der Beschlagnahmung der “Blauen Moschee” die Möglichkeit der Religionsausübung für schiitische Muslime in Deutschland gewahrt. Nach Kenntnis der Bundesregierung gebe es in Deutschland etwa 150 bis 200 schiitische Gemeinden, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Freitag in Berlin. Daher sei man überzeugt, “dass die Glaubensausübung weiterhin frei möglich ist, so wie es auch sein soll”.

Das Bundesinnenministerium hatte am Mittwoch den Verein Islamisches Zentrum Hamburg als extremistische islamistische Organisation verboten. Die schiitische Organisation verbreite die Ideologie des iranischen Regimes in Deutschland, hieß es zur Begründung. Polizisten beschlagnahmten die von dem Verein getragene “Blaue Moschee” in Hamburg und bundesweit drei weitere Gotteshäuser. Der Iran bestellte den deutschen Botschafter ein.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hatte am Donnerstag dazu aufgerufen, die vom Verbot betroffenen Moscheen und “die lange Tradition des schiitischen Lebens in Deutschland zu bewahren”. Dazu suche man das Gespräch mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Der Ministeriumssprecher erklärte, das Grundstück mit der “Blauen Moschee” sei zunächst rechtlich vorläufig beschlagnahmt worden. Es handele sich um ein laufendes Verbotsverfahren, das vor dem Bundesverwaltungsgericht angegriffen werden könne. Erst wenn das Vereinsverbot rechtliche Bestandskraft habe, könne das Bundesinnenministerium im Einvernehmen mit dem Land Hamburg entscheiden, was mit dem Grundstück geschehen solle.

© KNA

Bild: wal_172619 auf Pixabay

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