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Ramelow: Religiöse Feiertage nicht gegeneinander aufrechnen

06. Juni 2019
Feiertage, Religion

Weimar (KNA) Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat es als problematisch bezeichnet, religiöse Feiertage gegeneinander aufzurechnen. Dies halte er nicht für zielführend, sagte er der in Weimar erscheinenden Mitteldeutschen Kirchenzeitung “Glaube+Heimat” (Ausgabe 9. Juni). Anlass ist die Frage, ob der Pfingstmontag oder der Himmelfahrtstag zugunsten eines muslimischen oder jüdischen Feiertags aufgegeben werden sollte. Die Synoden-Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland, Irmgard Schwaetzer, hatte sich dafür ausgesprochen, über die Einführung von muslimischen Feiertagen nachzudenken.

“Die Debatte über eine religiöse Anerkennungskultur ist meines Erachtens weiter zu fassen”, erklärte Ramelow, der ebenfalls der evangelischen Kirche angehört. Ihm sei “vor allem wichtig, andere Religionen als kulturelle Bereicherung unserer Gesellschaft zu verstehen und für die Ausweitung und Intensivierung des interreligiösen Dialoges zu werben”. Hinzu komme, dass in Thüringen nur rund  25 Prozent der Bevölkerung religiös oder kirchlich gebunden seien, “so dass auch unter diesem Aspekt kein Handlungsbedarf abzuleiten ist”.

Feiertage mit Inhalten füllen

Auch der Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche Anhalts, Joachim Liebig, erklärte laut Zeitung, dass er nichts davon halte, kirchliche Feiertage aufzugeben oder umzuwidmen. Stattdessen müsse es ein Anliegen sein, Feiertage “immer wieder neu mit den Inhalten zu füllen, zu denen sie ins Leben gerufen wurden”. Gerade der Pfingstmontag könne als kirchlicher Feiertag einen Anlass bieten, mit ökumenischen Partnern, Nicht-Christen oder anderen Religionen ins Gespräch zu kommen. Das wäre eine pfingstliche Situation, wie sie das Neue Testament beschreibe: “Vom Geist Gottes erfüllte Menschen treffen auf Nicht-Glaubende oder Vertreter anderer Religionen.”

2013 hatte eine Expertenkommission im Bericht “Zukunft der Arbeit” für die Stuttgarter  Robert-Bosch-Stiftung kritisiert, dass die Feiertagsregelung nichtchristliche Religionen diskriminiere. Im Zuge dessen wurden zwei Feiertage für Angehörige nicht-christlicher Religionen gefordert – etwa für Muslime oder Juden. Der Gesetzgeber sollte die Regelungen überprüfen. Von den neun bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sind zwei Drittel kirchlich.

(KNA - tkqkp-89-00041)
Bild: Pixabay
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