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Innenministerium verbietet mutmaßlich islamistisches Netzwerk

06. Mai 2021
Ansaar, BMI, GfbV, Horst Seehofer, islamischer Extremismus, Kamal Sido, Salafismus

Bonn (KNA) Das Bundesinnenministerium hat die weltweit agierende mutmaßliche islamistische Hilfsorganisation “Ansaar International” mit Sitz in Düsseldorf verboten. “Wer den Terror bekämpfen will, muss seine Geldquellen austrocknen. Ansaar International e.V. & seine Teilorganisationen sind seit heute verboten. Sie verbreiten ein salafistisches Weltbild & finanzieren unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe weltweit den Terror”, teilte Innenminister Horst Seehofer (CSU) am Mittwoch auf Twitter mit.

Wie Medien berichteten, wurden am Morgen Wohnungen und Garagen in zehn Bundesländern durchsucht. Zu den Vereinen, die nun verboten wurden, gehören demnach neben “Ansaar International” neun Teilorganisationen wie “World Wide Resistance-Help” und “Better World Appeal”.

Nach eigenen Angaben war die 2012 gegründete Organisation “Ansaar International” zuletzt in fast 50 Staaten tätig, baute Waisendörfer, Brunnen, aber auch Koranschulen und Moscheen. Sie wird laut Medien vom Verfassungsschutz wegen “extremistisch-salafistischer Bestrebungen” beobachtet. Als Begründung gibt etwa die entsprechende Behörde in Nordrhein-Westfalen personelle Überschneidungen mit dem bereits 2016 verbotenen salafistischem Netzwerk “Die Wahre Religion/Lies!” an.

Nach SWR-Informationen schreibt das Bundesinnenministerium nun in der Verbotsverfügung, “Ansaar International” verstoße durch “Missionierungsaktivitäten gegen die verfassungsmäßige Ordnung”. Aus Deutschland sollen demnach Kinder in Einrichtungen der Organisation geschickt werden, um “salafistisch-extremistische Inhalte” zu verinnerlichen. Das Ministerium sieht zudem den Verdacht bestätigt, dass die Organisation eingesammelte Spenden auch zur Unterstützung von Terrororganisationen nutzt. Bereits im April 2019 hatte Seehofer demnach ein vereinsrechtliches Verfahren gegen “Ansaar International” eingeleitet.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) bezeichnete das Verbot als “eigentlich begrüßenswert” – es sei aber “unzureichend koordiniert”. Das Verbot werde damit begründet, dass die Vereinigung Spenden gesammelt habe, um “diese an terroristische Vereinigungen im Ausland weiterzugeben”, darunter an die Al-Nusra-Front, den syrischen Al-Kaida-Ableger.

“Innenminister Seehofer hätte sich besser mit Außenminister Maas und anderen Ministerien koordinieren sollen”, so Kamal Sido, Nahostexperte der GfbV. “Denn das Auswärtige Amt und deutsche Behörden sind seit Jahren in genau den Gebieten aktiv, die zum Teil von der Al-Nusra-Front kontrolliert werden. In den syrischen Provinzen Idlib, Afrin und anderen Gebieten wird die Al-Nusra-Front aber vor allem durch das NATO-Mitglied Türkei unterstützt.”

Das Ziel, “Geldquellen des Terrors” auszutrocknen, werde die Bundesregierung nicht erreichen, solange die Türkei islamistische Gruppen weltweit politisch, diplomatisch, finanziell und mit Waffen unterstütze. Die Menschenrechtler forderten die Bundesregierung auf, dem Bundestag offenzulegen, welche Gruppen im syrischen Bürgerkrieg finanziell unterstützt wurden und werden.

© KNA

Beitragsbild: TheAndrasBarta via Pixabay

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