Wie kann man als Muslim oder Muslimin seinen Patientenwillen islamkonform äußern? Dürfen muslimische Patient_innen beispielsweise auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten? Ist künstliche Beatmung aus islamrechtlicher Sicht erlaubt oder immer vorgeschrieben? Dies sind nur einige Fragen, mit denen sich Muslim_innen konfrontiert sehen können. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit Themen wie Krankheit, Patientenwille und Patientenverfügung auseinanderzusetzen.
Denn dass auch Muslim_innen einen Patientenwillen haben und diesen selbstverständlich frei äußern dürfen, gar müssen, ist vielen nicht immer bewusst.
Um für diese Themen zu sensibilisieren, hat die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft an der Goethe-Universität nun ein Erklärvideo mit zwei konkreten Fallbeispielen gemeinsam mit Dr. med. Assem Aweimer und Prof. Dr. Serdar Kurnaz erstellt. Die beiden sind die Autoren der AIWG-Praxisperspektive „Islamrechtliche Fragestellungen in der Akutmedizin“.
Weiterführende Informationen zum Thema „Islamrechtliche Fragestellungen in der Akutmedizin“ können Sie der AIWG-Praxisperspektive entnehmen, die Sie hier kostenlos auf unserer Webseite herunterladen können.
Quelle: Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft